[] … Bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer auf ein Vermächtnis kommt es auf das Verhältnis des Vermächtnisnehmers zum Beschwerten, also dem durch das Vermächtnis Belasteten, an. Das gilt auch dann, wenn der Vermächtnisnehmer als Ersatzerbe für einen anderen, näheren Verwandten, eintritt. Ein solcher besonders langwieriger Fall war nun vom Bundesfinanzhof zu beurteilen. Bereits 1951 hatte der ursprüngliche Erblasser seiner Frau das zugrunde liegende Grundstück vermacht. Er setzte seine Frau als Alleinerbin …