Pflegekasse: Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege
Bei Erholungsurlaub, Krankheit oder in Ausnahmesituationen übernehmen die Pflegekassen für längstens vier Wochen im Jahr die Kosten für eine Ersatzpflegekraft, sofern die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vorher mindestens zwölf Monate gepflegt hat. Wird eine professionelle Ersatzkraft beansprucht, werden die Kosten bis 1.432,00 € übernommen.