Anbauvereinigungen & Social Clubs: Diese Regeln müssen Vereine beachten
Cannabis Social Clubs müssen sich an strenge Regeln halten.

Anbauvereinigungen & Social Clubs: Diese Regeln müssen Vereine beachten

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Das Cannabisgesetz hat es durch den Bundesrat geschafft. Wer einen Anbauverein gegründet hat oder gründen möchte, muss sich mit den Regeln zu Vereinssatzung, Vereinsregister, Mitgliederversammlung, Vorstand und vielem mehr auskennen. Wir helfen dabei.

 

Inhalt

 

Worum geht es im Cannabisgesetz?

Mit dem Cannabisgesetz wird der Anbau und Besitz von Cannabis teilweise legalisiert. Erlaubt sind u.a.

  • der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis, in den eigenen vier Wänden von bis zu 50 Gramm.

  • der Anbau von drei Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung, wobei das dabei geerntete Cannabis nur für den Eigenverbrauch bestimmt ist und nicht weitergegeben werden darf.

Für Minderjährige bleiben Besitz und Konsum von Cannabis verboten! Sie dürfen auch nicht Mitglied in einer Anbauvereinigung werden. Und: In der Gegenwart von Minderjährigen dürfen Erwachsene kein Cannabis konsumieren.

»Bubatz legal«: Wofür gilt das Cannabisgesetz?

Die neuen Regeln gelten sowohl für Marihuana (also Gras/Weed) als auch für Haschisch (also Harz/Dope/Shit).

Gilt das Cannabisgesetz auch für medizinisches Cannabis?

Medizinalcannabis soll rechtlich klar von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken getrennt werden. Es wird daher nicht im Konsumcannabisgesetz, sondern in einem gesonderten Medizinal-Cannabisgesetz geregelt.

Die bereits bestehenden Regelungen bleiben dabei im Wesentlichen inhaltlich unverändert: Medizinalcannabis darf weiter nach den geltenden sozialrechtlichen Voraussetzungen als Arzneimittel verschrieben werden. Allerdings reicht dazu künftig ein normales Rezept – die Verschreibung auf einem Betäubungsmittelrezept ist nicht mehr notwendig.

Wo gibt es Informationen zum Cannabisgesetz?

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen ausführlichen Katalog von Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz (FAQ) zusammenstellt.

Darin geht es unter anderem um folgende Bereiche:

  • Gesundheitsschutz, Schutz von Konsumierenden und Suchprävention

  • Kinder- und Jugendschutz

  • Besitz von Cannabis

  • Eigenanbau, Anbauvereinigungen und Social Clubs

  • Medizinisches Cannabis

  • Strafrecht

→ Hier geht es zu den Cannabis-FAQ des Gesundheitsministeriums

Anbauvereinigung für Cannabis gründen: Überblick

Der An- und Verkauf von Cannabis bleibt verboten. Wer aber nicht selbst Pflanzen anbauen will oder kann, darf dies in einer Anbauvereinigung tun.

  • Anbauvereine (auch: Social Clubs) sind als eingetragene nicht-wirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften organisiert. Der nicht wirtschaftliche Verein bzw. der sogenannte Idealverein ist die typische Form eines Vereins. Das heißt: Ein Zusammenschluss von mehreren Personen unter einem Vereinsnamen, der freiwillig und auf eine gewisse Dauer angelegt ist, einen gemeinschaftlichen nicht wirtschaftlichen (ideellen) Zweck verfolgt, einen Vorstand hat, der den Verein vertritt, und der nach der Satzung körperschaftlich organisiert ist, also unabhängig vom Wechsel der Mitglieder besteht.

  • Cannabis Clubs dürfen nicht mehr als 500 Mitglieder haben. Dem Verein wird nur eine bestimmte Menge an Cannabis erlaubt.

  • Die Erlaubnis des Vereins ist auf sieben Jahre begrenzt. Frühestens nach fünf Jahren kann eine Verlängerung beantragt werden.

  • Die Vereine sollen mindestens einmal im Jahr von den zuständigen Behörden kontrolliert werden. Dabei wird überprüft, ob die Vereine die Dokumentationspflichten und anderen gesetzlichen Vorgaben einhalten.

  • Nur die Vereinsmitglieder können das im Verein angebaute Cannabis bekommen. Der Verein darf seine Produkte (Cannabis, Samen, Stecklinge) an Personen außerhalb des Vereins weder verkaufen noch verschenken.

  • Man darf nur in einer einzigen Anbauvereinigung Mitglied sein und muss aktiv am Anbau mitwirken. Eine passive Mitgliedschaft, die einzig auf den Erwerb von Cannabis gerichtet ist, sieht das Gesetz nicht vor.

  • Innerhalb der Anbaufläche und 200 Meter um den Eingangsbereich der Anbauvereinigung ist der Konsum von Cannabis verboten.

  • Werbung und Sponsoring für Anbauvereinigungen, Social Clubs oder Cannabis sind streng verboten.

Im Gegensatz zu anderen Vereinen brauchen Anbauvereinigungen eine Erlaubnis, die bei der zuständigen Landesbehörde gestellt werden muss. Welche Behörde zuständig ist, bestimmt jedes Bundesland selbst.

Welche Regeln gelten für Vereine?

Cannabis Clubs müssen einige spezielle Voraussetzungen erfüllen. Sie brauchen zum Beispiel eine Erlaubnis und müssen einen bestimmten Mindestabstand zu Schulen, Sportstätten etc. einhalten. Der Verein braucht außerdem eine geeignete Anbaufläche oder ein Gewächshaus, denn die Cannabispflanzen dürfen sich nicht in einem Wohngebäuden befinden. → Mehr zu den Voraussetzungen für Cannabis Clubs steht in den FAQ des Bundesgesundheitsministeriums.

Zusätzliche gelten aber auch die »normalen« Regelungen, an die sich alle Vereine halten müssen. Wichtig sind hier vor allem Satzung, Vorstand und Mitgliederversammlung. Aber es gibt noch eine Reihe weiterer Formalitäten, die beachtet werden müssen.

Regelungen über den Verein finden sich in einer Reihe von Gesetzen. In Artikel 9 des Grundgesetzes ist die sogenannte Vereinigungsfreiheit geregelt. Danach haben alle Deutschen das Recht, Vereine und Gesellschaften zu gründen. Daneben besteht das Recht, Vereinigungen fernzubleiben oder aus ihnen auszutreten. Es sind lediglich Vereinigungen verboten, deren Zwecke und deren Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen und die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten.

  • Die §§ 21 bis 79 BGB enthalten Bestimmungen über die Rechtsfähigkeit, die Verfassung, den Vorstand, die Mitgliederversammlung, die Mitgliederrechte, die Haftung, die Auflösung und die Liquidation des Vereins sowie über die Eintragung in das Vereinsregister.

  • Die Vereinsregisterverordnung regelt Einzelheiten über die Führung des Vereinsregisters.

  • In den §§ 51 bis 68 AO sind die Voraussetzungen geregelt, unter denen Vereinen Steuervergünstigungen zustehen.

  • Das Vereinsgesetz enthält öffentlich-rechtliche Regelungen des ansonsten bürgerlich-rechtlich geregelten Vereinsrechts. Geregelt werden insbesondere das Verbot von Vereinen und die Beschlagnahme und Einziehung des Vermögens verbotener Vereine.

  • Die Vereinssatzung als Vereinsverfassung regelt die grundlegenden Rechtsverhältnisse des Vereins.

  • In einer Vereinsordnung können unterhalb der Vereinssatzung organisatorische Fragen und das Vereinsleben geregelt werden.

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Als nicht-wirtschaftlicher Verein erhält der Anbauverein seine Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in das Vereinsregister. Mit der Eintragung darf der Verein dann den Zusatz e.V. führen.

Die Anmeldung des Vereins zum Vereinsregister erfolgt durch den Vorstand. Zuständig ist das Amtsgericht, in dem sich der Sitz des Vereins befindet.

Für den Eintragungsantrag braucht man folgende Unterlagen:

  • das Anmeldungsschreiben,

  • eine Abschrift der Satzung, aufgrund derer überprüft werden kann, dass das Original der Satzung von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet wurde, und

  • eine Abschrift der Unterlagen, aus denen sich die Bestellung des Vorstands ergibt.

Die Eintragung des Vereins ins Vereinsregister und damit seine Rechtsfähigkeit ist in der Praxis mit einer Reihe von Vorteilen verbunden:

  • Der Verein kann eigenes Vermögen bilden.

  • Das einzelne Mitglied haftet grundsätzlich nicht für Verbindlichkeiten des Vereins. Für Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.

  • Der eingetragene Verein kann in eigenem Namen klagen und verklagt werden.

  • Der Geschäftsverkehr mit Banken, Versicherungen und Behörden ist wesentlich einfacher.

  • Aus dem Vereinsregister geht hervor, wer die vertretungsberechtigten Vereinsvorstände sind und ob Vertretungsbeschränkungen bestehen. Das gibt mehr Sicherheit bei Vertragsabschlüssen.

Was uns auch noch wichtig ist

Eines möchten wir noch klarstellen: Kiffen ist ab dem 1.4.2024 in Deutschland mehr oder weniger legal, und wer mit ein paar Gramm Cannabis von der Polizei erwischt wird, hat nichts mehr zu befürchten. Wahrscheinlich wird es in den nächsten Monaten zur Gründung vieler Cannabis-Clubs kommen. Wir möchten diesen Vereinen dabei helfen, rechtlich alles richtig zu machen.

Wir möchten aber ausdrücklich nicht zum Konsum von Drogen aufrufen! Sollten Sie ein Problem mit Drogen haben, wenden Sie sich bitte an eine Suchtberatung – Adressen finden Sie hier.

Das gilt übrigens auch, wenn Ihre Freunde oder Familie meinen, Ihr Drogenkonsum sei kritisch... meistens haben diese Menschen recht. Passen sie bitte gut auf sich und Ihre Mitmenschen auf.

(MB)

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