Immobilien: Verlustabzug sichern und Liebhaberei vermeiden

Wenn Sie eine Mietimmobilie kaufen oder selbst bauen, werden Sie in den ersten Jahren häufig Verluste einfahren. Denn beim Kauf oder Bau fallen viele Kosten an, bis die Immobilie überhaupt fertig gestellt ist, geschweige denn die ersten Mieteinnahmen fließen. Allerdings sollte sich nach einigen Jahren abzeichnen, dass die Vermietung einen positiven Ertrag abwerfen wird.

Andernfalls wird das Finanzamt früher oder später unterstellen, dass Sie die Immobilie lediglich zur Steuerersparnis angeschafft haben und eigentlich gar nicht die Absicht haben, Einkünfte zu erzielen, sondern Liebhaberei betreiben. Konsequenz: Künftige Verluste erkennt das Finanzamt in diesem Fall nicht mehr an und für die Vergangenheit können die Verluste gestrichen werden, wenn die Steuerbescheide hierzu vorläufig ergangen sind.

Wir sagen Ihnen, anhand welcher Indizien das Finanzamt Liebhaberei unterstellt und wie Sie gegensteuern können. Wir liefern Ihnen mögliche Argumente, um die Verluste zu begründen. Seit dem 1.1.2012 ist immer dann der volle Werbungskostenabzug möglich, wenn die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Das gilt auch für Altverträge. Die bisher im Zweifelsfall notwendige Totalüberschussprognose ist vollständig entfallen. Wie Sie auf die Rechtsänderung reagieren sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Diesen Beitrag haben schon 28 Personen gekauft  |  Datum: 18.05.2012 
Bewertung: $index $index $index $index $index

 

Ist dieser Beitrag für Sie interessant? Erwerben Sie jetzt die Vollversion!

Sie erhalten den Beitrag in folgender Form:

  • PDF-Datei, 9 Seiten DIN-A4
  • Online Direktansicht

Inhaltsverzeichnis des Beitrags

Dieses Kapitel enthält keine weiteren Unterpunkte
  • 2.1 Sie begründen die bisherigen Verluste
  • 2.2 Sie erstellen eine Prognose des Totalüberschusses
  • 2.3 Sie nennen Gründe für einen Verkauf
Dieses Kapitel enthält keine weiteren Unterpunkte
schließen

Link empfehlen

Mit der Inanspruchnahme des Services willigen Sie in folgende Vorgehensweise ein:

Ihre eigene E-Mail-Adresse und die des Empfängers werden nur zu Übertragungszwecken verwendet - um den Adressaten über den Absender zu informieren, bzw. bei einem Übertragungsfehler eine Benachrichtigung zu übermitteln. Um einen Missbrauch dieses Services zu vermeiden, wird Geldtipps.de die Identifikationsdaten (IP-Adresse) jedes Nutzers der versandten E-Mail in Form eines E-Mail-Header-Record (X-Sent-by-IP) beifügen und für einen Zeitraum von zwei Monaten speichern. Sofern Dritte glaubhaft machen, dass sie durch die Versendung eines Artikels im Rahmen dieses Services in ihren Rechten verletzt wurden, wird Geldtipps.de die Identifikationsdaten zur Rechtsverfolgung herausgeben.