Gebäudeversicherung: Unterdeckung vermeiden
Versäumt es der Versicherer, bei der Versicherung eines Gebäudes einen fachlichen Berater oder einen Bausachverständigen einzuschalten, darf er sich später nicht auf eine Unterversicherung berufen.
Das geht aus einem Urteil des OLG Düsseldorf hervor. Im verhandelten Fall hatte der Besitzer eines Schlosses nach einer Renovierung sein Anwesen 1991 nachversichert. Im Jahr 2000 richtete ein Feuer einen Schaden von 8 Mio. DM an, von dem der Versicherer nur 6 Mio. DM bezahlen wollte. Der Schlossbesitzer berief sich auf die Erklärung des Versicherungsagenten, dass die von ihm vorgeschlagene Versicherungssumme ausreiche. Das Gericht gab dem Schlossbesitzer Recht. Der Versicherer musste zahlen (Urteil des OLG Düsseldorf, Az. I-4 U 205/04).
Stellen Sie am besten schriftlich sicher, dass die vereinbarten Deckungssummen ausreichen. In der Regel sind Sie während der laufenden Versicherungsperiode auf der sicheren Seite, da die gleitende Neuwertversicherung, die in den meisten Versicherungsverträgen gilt, wertsteigernde bauliche Maßnahmen bis zum Schluss der in der Regel einjährigen Versicherungsperiode mit abdeckt. |