Rechtlicher Schutz für Unternehmer
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(verpd) Als Unternehmer muss man zahlreiche Gesetze und Vorschriften beachten. Doch nicht immer, beispielsweise weil ein sofortiges Handeln erforderlich ist, kann eine Entscheidung vorab durch einen Anwalt abgesichert werden. Stellt sich jedoch heraus, dass die getroffene Entscheidung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte, oder wird man unberechtigterweise beschuldigt, rechtswidrig gehandelt zu haben, muss nicht selten ein Rechtsbeistand helfen, damit man zu seinem Recht kommt.
Es gibt Unmengen an Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften, die ein Unternehmer zu beachten hat, wie zum Beispiel das Tarifvertragsgesetz, die Gewerbeordnung, das Arbeitsschutzgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, die Unfallverhütungs-Vorschriften und zahlreiche andere. Es ist nicht immer einfach, trotz der Regelungsflut noch den Überblick zu behalten, da zudem ständige Änderungen und Neuerungen zu beachten sind. Wie den Medien zu entnehmen ist, haben aktuell beispielsweise viele Firmen Probleme, die bürokratischen Vorgaben des neuen Mindestlohn-Gesetzes umzusetzen.
Aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Regelungen für Firmen kann ein Unternehmer schnell in die Situation kommen, dass ihm vorgeworfen wird, fahrlässig gegen Dokumentations-, Auswahl-, Instruktions- und Anweisungspflichten oder Kontroll- und Überwachungspflichten verstoßen zu haben. Eine Rechtsschutz-Versicherung für Selbstständige oder Firmen (Firmen-Rechtsschutz-Police) kann in einem derartigen Fall Ärger und Kosten ersparen.
Für die Abwehr unberechtigter Vorwürfe ...
Versicherungsschutz genießt in einer solchen Police unter anderem der Unternehmer in seiner angegebenen gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit, aber auch seine Mitarbeiter in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Im Leistungsfall übernimmt der Rechtsschutz-Versicherer unter anderem die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.
Die Firmen-Rechtsschutz-Versicherung leistet beispielsweise bei Streitigkeiten mit Mitarbeitern vor dem Arbeitsgericht oder auch mit Sozialversicherungs-Trägern wie der Berufsgenossenschaft vor dem Sozialgericht. Sie übernimmt zudem die Kosten für einen Rechtsbeistand, um sich beispielsweise gegen einen falsch berechneten Umsatz- oder Gewerbesteuerbescheid zu wehren.
Selbst wenn einem Versicherten eine fahrlässige Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Rechts vorgeworfen wird und ein behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, ist dies in der Regel durch den Firmenrechtsschutz abgedeckt. Mitversichert ist in der Regel auch die Verteidigung bei Verfahren aufgrund eines Verstoßes gegen das Disziplinar- und Standesrecht – ein Standesrecht gilt zum Beispiel für Ärzte, Apotheker und Steuerberater.
... und für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Einer der wichtigsten Bestandteile der Firmen-Rechtsschutz-Versicherung ist die Übernahme der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für eine mögliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
Hat eine fremde Personen Betriebseigentum beschädigt oder ist der Unternehmer oder sein Mitarbeiter während der beruflichen Tätigkeit durch einen Dritten verletzt worden, können Schadenersatz und Verdienstausfall ohne Kostenrisiko vom Schädiger eingefordert werden.
Bei einigen Versicherern können bei der Firmen-Rechtsschutz-Versicherung noch weitere rechtliche Risiken, die ein Unternehmen haben kann, mit eingeschlossen oder als zusätzliche Police abgesichert werden. Dazu zählen beispielsweise eine Rechtsschutzabsicherung für die Firmenfahrzeuge und/oder für das Betriebsgebäude sowie ein Spezial-Strafrechtsschutz für Manager.