Das hat es mit den Typklassen auf sich
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(verpd) Jedes Pkw-Modell ist für die Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung in je eine bestimmte Typklasse eingruppiert. Unter anderem bestimmt diese Einstufung die Höhe des Kfz-Versicherungsbeitrages.
Insgesamt gibt es bis zu 16 Typklassen in Haftpflicht (Typklasse 10 bis 25) und 31 Typklassen in Kasko (Typklasse 10 bis 40). Diese spiegeln das unterschiedliche Schadenbild wider, das die Versicherer für die verschiedenen Autos aus der Schadenstatistik ablesen. Jedes Pkw-Modell ist in der Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkasko-Versicherung unabhängig voneinander in eine Typklasse eingruppiert.
Die PS sind nicht maßgebend
In der Haftpflichtsparte galt bis vor einigen Jahren noch eine Beitragsberechnung nach Motorstärke. Im Typklassentarif sind dagegen die tatsächlichen Unfallerfahrungen maßgeblich. Deshalb sind zum Beispiel typische Anfänger- oder Vielfahrer-Fahrzeuge relativ teuer und PS-starke Liebhaber-Karossen vergleichsweise billig.
In der Kasko-Versicherung sind außer der Häufigkeit von Schadensfällen die Anschaffungskosten (bei Totalverlust, zum Beispiel Diebstahl) und die Reparaturkosten (bei Beschädigungen) maßgeblich.
Regelmäßige Anpassung
Typisch ist, dass neue Baureihen, die eher von versierten Fahrern erworben werden, günstiger eingestuft sind als die Vorgängermodelle, die eher von Anfängern gefahren werden. Die Einstufungen werden jährlich zum 1. Oktober überprüft und führen ab der nächsten Hauptfälligkeit (das ist meistens der 1. Januar) zu höheren oder niedrigeren Beiträgen.
Bei Preiserhöhungen besteht ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung. Dabei gilt es zu beachten, dass Änderungen der Typklassen durchweg von allen Versicherern in die Tarife eingearbeitet werden, die Typklassen-Verschlechterungen lassen sich also nicht durch einen Versichererwechsel vermeiden.
Nach der Einstufung fragen
Experten raten deshalb, vor dem Autokauf nach der Einstufung zu fragen, um Überraschungen zu vermeiden, denn selbst ähnliche Fahrzeuge sind oft in unterschiedliche Typklassen eingestuft. Die Autoversicherer bieten im Internet eine entsprechende Informationsmöglichkeit an.
Ein typisches Beispiel für solche Differenzen ist bei Volkswagen die Modellreihe des Golfs. Während zum Beispiel eine Modellvariante des Golf V mit 140 PS die Typklasse 15 in der Haftpflicht hat, ist eine andere Variante des Golf V mit der gleichen PS-Zahl in Typklasse 18 deutlich höher eingestuft, was letztendlich auch eine höhere Prämie bedeutet.