Sozialversicherungswerte 2017
-
Im Jahr 2017 steigen die Sozialabgaben in Westdeutschland für Bruttomonatsgehälter ab 6.350 € um 31,46 € (+2,91 %) gegenüber dem Jahr 2016, und zwar auf 1.112,02 € pro Monat (2016: 1.080,56 € pro Monat).
Auch wer weniger als 6.350 € im Monat verdient, muss mehr an die Sozialkassen abführen als im Jahr 2016, weil der Beitragssatz zur Pflegepflichtversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben wird.
In Ostdeutschland steigen die Sozialabgaben erneut stärker als im Westen. Im Jahr 2017 wird die Abgabenlast ab einem Bruttomonatsverdienst von 5.700 € auf 1.041,49 € pro Monat steigen (2016: 993,76 € pro Monat). Das sind 47,73 € monatlich mehr (plus 4,8 %).
Steigende Beitragsbemessungsgrenzen
In den alten Bundesländern steigt der Grenzwert für das rentenversicherungspflichtige Monatsbruttoeinkommen wie im Vorjahr um 150 € auf 6.350 € brutto. Das entspricht einem Bruttojahreseinkommen von 76.200 €.
Wegen der vergleichsweise besseren Lohnentwicklung in den neuen Bundesländern werden dort die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung noch stärker angehoben: Der Monatswert steigt wie schon im Vorjahr um 300 € auf 5.700 €. Damit sind bis zu einem Jahreseinkommen von 68.400 € Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt konstant bei 18,7 Prozent (Knappschaft: 24,8 %).
Geldwerte Tipps zur Altersvorsorge lesen Sie in unserem aktuellen Ratgeber So schließen Sie Ihre Rentenlücke.
Die Beitragsbemessungsgrenze zur Arbeitslosenversicherung steigt ebenfalls im Westen auf 6.350 €, im Osten auf 5.700 €. Der Beitragssatz bleibt bundesweit bei 3,0 % des Bruttogehalts.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird zum 1.1.2017 um 1.350 € oder 2,75 Prozent auf 52.200 € erhöht.
In der Pflegepflichtversicherung (GPV) gilt dieselbe Beitragsbemessungsgrenze wie in der GKV.
Die seit dem 1.1.2015 von den GKV-Kassen wieder individuell festgesetzten Beiträge sind dann bis zu einem Bruttoeinkommen von monatlich 4.350 € zu entrichten. Seither gilt in der GKV ein allgemein paritätisch finanzierter Beitragssatz von 14,6 Prozent, wobei die Kassen Zusatzbeiträge erheben dürfen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt zurzeit bei 1,1 %. Diesen müssen die Arbeitnehmer allein tragen.
Der Beitragssatz zur Pflegepflichtversicherung steigt im Jahr 2017 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 % des Bruttogehalts. Die Hälfte davon zahlen die Arbeitgeber (1,275 %). Rentner tragen den vollen Pflegebeitrag alleine. Kinderlose zahlen ab ihrem 23. Lebensjahr zusätzlich 0,25 % ihres Bruttogehalts, und zwar ohne Beteiligung des Arbeitgebers.
Beispiel:
Maximaler Arbeitnehmeranteil der monatlichen Höchstbeiträge zur Sozialversicherung (alte Bundesländer) im Jahr 2017
Rentenversicherung: 6.350 € x 9,35 % = 593,73 € (2016: 579,70 €)
Arbeitslosenversicherung: 6.350 € x 1,5 % = 95,25 € (2016: 93,00 €)
Krankenversicherung: 4.350 € x 7,3 % = 317,55 € (2016: 309,34 €)
Zusatzbeitrag zur GKV: 4.350 € x 0,9 % = 39,15 € (2016: 38,14 €)
Pflegepflichtversicherung: 4.350 € x 1,275 % = 55,46 € (2016: 49,79 €)
Kinderlosenpflegezuschlag: 4.350 € x 0,25 % = 10,88 € (2016: 10,59 €)
Summe: 1.112,02 € (2016: 1.080,56 €)
Plus 4,8 % für ostdeutsche Besserverdiener
Im Jahr 2017 wird die Abgabenlast für einen kinderlosen Besserverdiener in den neuen Bundesländern auf 1.041,49 € pro Monat steigen. Das sind 47,73 € monatlich mehr (plus 4,8 %).
Maximale Sozialabgaben (monatlich, NBL) |
||
2017 |
2016 |
|
Rentenversicherung |
532,95 € |
504,90 € |
Arbeitslosenversicherung |
85,50 € |
81,00 € |
Krankenversicherung (KV) |
317,55 € |
309,34 € |
KV-Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer |
39,15 € |
46,61 € |
Pflegeversicherung (PV) |
55,46 € |
49,79 € |
PV-Zusatzbeitrag für Kinderlose |
10,88 € |
10,59 € |
Summe |
1.041,49 € |
993,76 € |
Insgesamt erhalten die Sozialversicherungen in den neuen Bundesländern bis zu 12.497,77 Euro im Jahr (12 x 1.041,49 Euro). In den alten Bundesländern erhalten die Sozialversicherungen bis zu 13.344,24 Euro im Jahr (12 x 1.112,02 Euro).
Die Abgabenquote bei Kinderlosen beträgt 40 % des Bruttogehalts
Der Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen liegt ab kommendem Jahr bei maximal 20,575 % des Bruttogehalts (wer Kinder hat, zahlt 20,325 %). Die Arbeitgeber zahlen zusätzlich 19,425 % des Bruttogehalts an die Sozialkassen.
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen ab 1.1.2017
Beitragsbemessungsgrenzen |
Alte Bundesländer |
Neue Bundesländer |
||
Monat |
Jahr |
Monat |
Jahr |
|
allgemeine Rentenversicherung |
6.350 € |
76.200 € |
5.700 € |
68.400 € |
knappschaftliche Rentenversicherung |
7.850 € |
94.200 € |
7.000 € |
84.000 € |
Arbeitslosenversicherung |
6.350 € |
76.200 € |
5.700 € |
68.400 € |
Kranken- und Pflegeversicherung |
4.350 € |
52.200 € |
4.350 € |
52.200 € |
Die bundeseinheitlich geltende Versicherungspflichtgrenze in der GKV wird auf 57.600 € angehoben. Das bedeutet, dass der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) erst ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von über 4.800 € möglich ist.
Die Bezugsgröße zur Sozialversicherung steigt auf 2.975 € (2016: 2.905 €), was einem Jahreswert von 35.700 € entspricht. In den neuen Ländern steigt dieser Wert auf 2.660 € (2016: 2.520 €) oder 30.240 € im Jahr.