Sozialabgaben steigen
-
Bis zu rund 4,3 Prozent mehr kostet die finanzielle Absicherung für Alter, Arbeitslosigkeit und Krankheit im Jahr 2016.
Hintergrund: Die Sozialversicherungs-Rechengrößen sind unter anderem für die gesetzliche Rentenversicherung, für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und auch für die Arbeitsförderung von Bedeutung. Die Rechengrößen der Sozialversicherung orientieren sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahr 2014.
Für die Fortschreibung der Rechengrößen der Sozialversicherung wird auf die Bruttolöhne und Bruttogehälter aller Arbeitnehmer im Jahr zuvor zurückgegriffen. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr (Lohnzuwachsrate) betrug 2014 bundeseinheitlich 2,66 Prozent – in den alten Ländern 2,54 Prozent und in den neuen Ländern 3,39 Prozent. Dementsprechend steigen auch die Sozialabgaben.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung werden die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen im Westen von 6.050 auf 6.200 € angehoben (plus 2,4 %), im Osten von 5.200 auf 5.400 € (plus 3,8 %).
Die Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt von derzeit 4.125 € auf dann 4.237,50 € im Monat (plus 2,7 %). Gleichzeitig erhöht sich der allein von den Arbeitnehmern zu zahlende zusätzliche Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte, also von 0,9 % auf 1,1 %. Die Obergrenze für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung soll von 54.900 auf 56.250 € Jahreseinkommen steigen.
Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2016 beträgt 36.267 €.
Die monatliche Bezugsgröße steigt in den alten Bundesländern von 2.835 auf 2.905 €, in den neuen Bundesländern von 2.415 auf 2.520 €.
Beispielberechnung für Westdeutschland
Im Jahr 2015 beträgt die Summe aller Beiträge zur Sozialversicherung für einen kinderlosen Arbeitnehmer in den alten Bundesländern mit einem Bruttoverdienst von 6.200 € oder mehr 1.053,47 € pro Monat.
Im Jahr 2016 wird die Abgabenlast in diesem Fall auf 1.089,03 € pro Monat steigen, da der zusätzliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 0,9 % auf 1,1 % steigt. Das sind 35,56 € monatlich mehr (plus 3,4 %).
Maximale Sozialabgaben (monatlich, ABL) |
||
2015 |
2016 |
|
Rentenversicherung |
565,68 € |
579,70 € |
Arbeitslosenversicherung |
90,75 € |
93,00 € |
Krankenversicherung (KV) |
301,13 € |
309,34 € |
KV-Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer |
37,13 € |
46,61 € |
Pflegeversicherung (PV) |
48,47 € |
49,79 € |
PV-Zusatzbeitrag für Kinderlose |
10,31 € |
10,59 € |
Summe |
1.053,47 € |
1.089,03 € |
Beispielberechnung für Ostdeutschland
Im Jahr 2015 beträgt die Summe aller Beiträge zur Sozialversicherung für einen kinderlosen Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern mit einem Bruttoverdienst von 5.400 € oder mehr 961,24 € pro Monat.
Im Jahr 2016 wird die Abgabenlast in diesem Fall auf 993,76 € pro Monat steigen, da der zusätzliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 0,9 % auf 1,1 % steigt. Das sind 40,99 € monatlich mehr (plus 4,3 %).
Maximale Sozialabgaben (monatlich, NBL) |
||
2015 |
2016 |
|
Rentenversicherung |
486,20 € |
504,90 € |
Arbeitslosenversicherung |
78,00 € |
81,00 € |
Krankenversicherung (KV) |
301,13 € |
309,34 € |
KV-Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer |
37,13 € |
46,61 € |
Pflegeversicherung (PV) |
48,47 € |
49,79 € |
PV-Zusatzbeitrag für Kinderlose |
10,31 € |
10,59 € |
Summe |
961,24 € |
993,76 € |
Sozialabgaben lassen sich mit einer Gehaltsumwandlung sparen. Die Vor- und Nachteile dieser Altersvorsorgeform erläutert Ihnen ausführlich unser aktueller Ratgeber So schließen Sie Ihre Rentenlücke.