Immer mehr „riestern“
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(verpd) Nach aktuellen Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist wie in der Vergangenheit auch letztes Jahr der Bestand an Riester-Verträgen angestiegen. Während es 2012 noch 15,68 Millionen Verträge waren, sind es Ende 2013 insgesamt bereits 15,89 Millionen Policen gewesen. Die meisten Riester-Sparer setzen auf die Versicherungsvariante.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gab jüngst bekannt, dass alleine letztes Jahr 99.000 neue Riester-Verträge abgeschlossen wurden. Damit belief sich Ende 2013 der Gesamtbestand auf rund 15,89 Millionen Verträge, was einen Anstieg zu 2012 um 1,3 Prozent entspricht. Zwei Riester-Varianten erfreuen sich besonderer Beliebtheit.
Die meisten Riester-Sparer setzen auf die Versicherungsvariante
Nach den vorliegenden Zahlen der BMAS haben insgesamt die meisten Riester-Sparer eine Riester-Rentenversicherung abgeschlossen. Von den bestehenden 15,89 Millionen Riester-Verträgen entfallen rund 10,9 Millionen Policen auf diese Riester-Variante. Das sind über 68 Prozent aller bestehenden Riester-Verträge.
Mit insgesamt knapp 3,0 Millionen Verträgen liegen die Riester-Fondssparpläne an zweiter Stelle. Das entspricht einem Anteil von 19 Prozent aller Riester-Verträge. Dahinter folgt die Wohn-Riester-Variante mit knapp 1,1 Millionen Verträgen. Das sind etwas über 7,2 Prozent aller Vertragsarten. An vierter Stelle stehen Banksparverträge mit einem Anteil von fünf Prozent beziehungsweise 806.000 Verträgen.
Welche Förderung es gibt
Der Staat beteiligt sich durch den Abschluss eines Riester-Rentenvertrages an der Altersvorsorge. Je Riester-Vertrag gibt es jährlich eine sogenannte Grundzulage von 154 €. Für jedes Kind, für das der Förderberechtigte oder sein Ehegatte Kindergeld bekommt, werden noch einmal 185 € pro Jahr dem Vertrag gutgeschrieben. Für Kinder, die ab dem 1.1.2008 geboren wurden, gibt es sogar 300 €. Bis zu 2.100 € der eingezahlten Prämien können jährlich steuerlich abgesetzt werden.
Die volle Förderung gibt es, wenn der Sparer mindestens vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlt. Als kleinstmöglicher Eigenbeitrag ist eine Untergrenze von 60 € im Jahr beziehungsweise fünf Euro im Monat festgelegt. Der Zulagenantrag muss nur einmal gestellt werden.
Wer förderberechtigt ist
Unmittelbar zulageberechtigt, also Anspruch auf eine Förderung, sind unter anderem in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer, rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige, wie Künstler oder freiberufliche Hebammen, aber auch Beamte.
Mittelbar zulageberechtigt und damit ebenfalls einen Anspruch auf die staatliche Förderung hat der Ehegatte eines Förderberechtigten, und zwar unabhängig von seiner beruflichen Tätigkeit. Voraussetzung ist jedoch, dass er mindestens 60 € pro Kalenderjahr in den Vertrag einzahlt.