Rürup-Rente Altersvorsorge mit Steuerförderung
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Die Basis-Rente, besser bekannt als "Rürup-Rente", ist für einige Selbstständige die einzige staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Die Förderung besteht in Steuervorteilen: Alleinstehende können bis zu 20.000 Euro im Jahr absetzen, Verheirate 40.000 Euro. 70 Prozent der Summe mindern als Sonderausgaben die Steuerlast.
Unter Sonderausgaben laufen aber auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Einzahlungen in ein Versorgungswerk. Zahlt ein Selbstständiger 10.000 Euro in ein Versorgungswerk, bleiben lediglich 10.000 Euro zum Absetzen. 70 Prozent der eingezahlten Rentenbeiträge erkennt der Fiskus im Jahr 2010 als Sonderausgaben an. Der steuerlich absetzbare Anteil steigt bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent der Beiträge.
Gegen den Steuervorteil in der Einzahlungsphase ist die Steuerbelastung im Rentenalter gegenzurechnen. Dann löst sich das Ersparte in eine monatliche Rente auf und ist mit den gleichen Prozentsätzen zu versteuern wie die gesetzliche Rente. Doch auch hier ist das Steuersystem noch auf dem Weg und lässt sich sogar ein wenig mehr Zeit als bei der Absetzbarkeit: Wer 2011 in Rente geht, braucht bloß 62 Prozent seiner Rürup-Rente zu versteuern. Erst 2040 ist der Anteil bei 100 Prozent angekommen.
Weitere Nachteile der Rürup-Rente
- Die Ansprüche dürfen nicht vererbbar, übertragbar, veräußerbar, beleihbar oder kapitalisierbar sein.
- Im Todesfall ist das einzahlte Kapital unwiderruflich verloren.
- Das bedeutet, dass das eingezahlte vor der Auszahlungsphase nicht mehr zur Verfügung steht.
- Der Rürup-Vertrag kann daher auch nicht gekündigt, sondern höchstens beitragsfrei gestellt werden.
- Die vorzeitige Auszahlung eines Rückkaufswerts ist anders als bei normalen privaten Rentenversicherung nicht möglich.
Sind Basisrenten tatsächlich unkündbar?
Das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 1.10.2010, Az. 20 U 126/09) hatte anlässlich einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen einen Versicherer darüber zu entscheiden, ob die Klauseln in den Versicherungsbedingungen zur Kündigung und Beitragsfreistellung in Basisrentenverträgen unwirksam sind Denn das Kündigungsrecht bei Basisrentenverträgen führte nach den Bedingungen des abgemahnten Versicherers lediglich zu einer Beitragsfreistellung. Das hielt die Verbraucherzentrale für intransparent.
Dem ist das Oberlandesgericht Köln entgegengetreten. Das Gericht sieht weder einen Verstoß gegen das Transparenzgebot noch geht das Gericht von einer sonstigen unangemessenen Benachteiligung des Versicherungsnehmers aus. Das Gericht hebt insbesondere vor, dass den steuerrechtlichen Anforderungen an das Produkt Rechnung zu tragen ist, sodass die Auszahlung eines Rückkaufswerts bei derartigen Verträgen nicht in Betracht kommt. Laut OLG ist davon auszugehen, dass dem durchschnittlichen Verbraucher bewusst ist, dass ein Rürup-Vertrag keine normale Lebensversicherung ist, sondern besondere steuerliche Vorgaben zu beachten sind. Schließlich würden solche Verträge vor allem aus steuerlichen Gründen abgeschlossen.
Ob sich eine Rürup-Rente lohnt, hängt von der steuerlichen Situation des Einzelfalls ab. Es sind relativ hohe Steuerersparnisse möglich, insbesondere für Selbstständige. Eine Rürup-Sofortrente bietet steuerbelasteten Ruheständlern ein attraktives Steuerschlupfloch, da die Steuerersparnisse durch die Einzahlungen höher sind als die Steuerbelastung der Auszahlungen. |