Kindererziehungszeiten: Jetzt nachzahlen!
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Alle Mütter haben nun die Möglichkeit, durch eine Nachzahlung die rentenrechtliche Wartezeit von fünf Jahren zu erfüllen. Eine Neuregelung in der gesetzlichen Rentenversicherung verschafft Müttern, die Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtgung waren und deshalb keine Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung angerechnet bekamen, erstmals diese Chance.Mütter (und Väter) ohne Rentenanspruch, die kurz vor ihrem 65. Geburtstag stehen, können nun doch noch Rente für ihre Kindererziehungszeiten bekommen. Sie müssen einfach nur die Monate nachzahlen, die Ihnen an der allgemeinen Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) von fünf Jahren (= 60 Kalendermonate) fehlen. Voraussetzung ist aber, dass in Ihrem Rentenkonto Kindererziehungszeiten gespeichert sind.
Hintergrund ist, dass Frauen der Geburtsjahrgänge 1921 und jünger – anders als bei den „Trümmerfrauen“ – für jedes erzogene Kind ein Jahr Kindererziehungszeit gutgeschrieben bekommen haben. Hierfür gibt es freilich nicht direkt eine Rente. Vielmehr wird das Jahr Kindererziehungszeit auf die allgemeine Wartezeit angerechnet. Erst wenn man die fünf Jahre vollgemacht hat – hierzu zählen eventuell weitere Kinder, aber auch Beiträge aus einem Arbeitsverhältnis oder die ehrenamtliche Pflege ab 1.4.1995 – gibt es mit 65 Jahren plus x Monaten eine Rente.
Viele Ehefrauen haben sich bis in den 1960iger Jahren die Beiträge wegen Heirat auszahlen lassen. Nicht selten wurde hiervon die erste Waschmaschine oder ein neues Schlafzimmer gekauft – eine Entscheidung, die diese Frauen im Alter bitter bereut haben. Wer es sich finanziell leisten konnte, hat von der – inzwischen ausgelaufenen – Möglichkeit Gebrauch gemacht, die erstatteten Jahre zurückzukaufen.
Die jetzt neu geschaffene Möglichkeit der Nachzahlung auf einen Schlag (ursprünglich nur für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke gedacht, die von der Anrechnung der Kindererziehungszeiten bislang ausgeschlossen waren), können jetzt alle Mütter nutzen, die bislang keinen anderen Weg gefunden haben, die allgemeine Wartezeit zu erfüllen. Allerdings ist sie nicht so rentabel, wie es die Möglichkeit der Nachzahlung wegen Heiratserstattung gewesen war.
Die neue Nachzahlung kann nur der letzte Ausweg sein, doch noch an einen Rentenanspruch mit 65 plus x Jahren zu kommen. Komfortabler, billiger und damit rentabler ist dagegen das monatliche Aufstocken in einem Mini-Job (= schriftlicher Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in einer geringfügigen Beschäftigung) oder die ehrenamtliche Pflege. |
Beispiel 1
Anna Teuer kommt erst mit 64 Jahren und 10 Monaten – kurz vor dem Beginn Ihrer Regelaltersente auf Idee, die neue Nachzahlungsmöglich für sich zu nutzen. Sie hat nach der Heiratserstattung drei Kinder großgezogen, für die sie 36 Monate Kindererziehungszeiten in ihrem Rentenkonto gutgeschrieben bekam. Gearbeitet hat sie danach nicht mehr. Für die fehlenden 24 Monate zahlt sie nun auf einen Schlag 1910,40 Euro und bekommt dafür mit 65 Jahren eine Rente von rund 90 Euro. Das eingesetzte Kapital hat sie nach rund 22 Monaten wieder raus.
Beispiel 2
Eva Schlaukopf (63 Jahre alt) hat sich schon frühzeitig über ihre Rentenansprüche informiert und steckt in der gleichen Situation wie Anna Teuer. Auch sie hat sich nach Heiratserstattung nur um die Erziehung ihrer drei Kinder gekümmert und nicht wieder gearbeitet. Für die Nachzahlung fehlt ihr aber einfach das Geld. Stattdessen arbeitet sie nun für zwei Jahre als Mini-Jobberin auf 400-Euro-Basis und erklärt ihrem Arbeitgeber schriftlich den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit. Hierfür zahlt sie alleine monatlich 19,60 Euro. Das macht nach zwei Jahren 470,40 Euro. Das Resultat: Mit 65 Jahren hat auch sie einen Rentenanspruch von rund 90 Euro. Das eingesetzte Kapital hat sie aber schon nach sechs Monaten wieder raus.