Bei Diabetes: Sport kann höheren Grad der Behinderung bringen
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Sport ist gesund - gerade wenn Sie krank sind. Sport lohnt sich sogar finanziell: Wenn eine Behinderung vorliegt. Dann kann Sport den Grad der Behinderung erhöhen und damit Steuererleichtungen und u.U. sogar eine Rente bringen.Wer an Diabetes mellitus ("Zuckerkrankheit") leidet, kann unter Umständen als schwerbehindert anerkannt werden. Das ist nicht neu. An einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 28.9.2009 ist vor allem interessant, dass eine regelmäßige sportliche Betätigung, die im entschiedenen Fall dafür sorgte, dass sich die Situation der Zuckerkranken besserte, nicht zu einer "Herabstufung" des Behinderungsgrades führte – im Gegenteil: Sie wurde als medizinisch notwendiger Therapieaufwand gewertet, der Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft hat und einen höheren Grad der Behinderung (GdB) rechtfertigen kann (Az. L 13 SB 294/07).
Nach der aktuellen Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats "Versorgungsmedizin" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Az. IV C 3-48046-3) wäre der Diabetes mellitus der 1953 geborenen Klägerin mit einem GdB von 30 bewertet worden. Selbst bei Berücksichtigung der starken Sehbehinderung der Betroffenen, für die ein "Aufschlag" auf insgesamt 40 Punkte vorgenommen wurde, wäre die Betroffene damit nicht als schwerbehindert anerkannt worden. Denn hierfür ist ein GdB von 50 erforderlich.
Laut LSG ist im vorliegenden Fall entscheidend, dass die Klägerin gehalten sei, täglich Sport zu betreiben. Der hierfür betriebene Aufwand von anderthalb Stunden am Tag könne nicht als gering im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts qualifiziert werden. Der Umstand, dass die Klägerin Sport in diesem Umfang betreibe, trage "unmittelbar zu dem Therapieerfolg mit bei und muss konsequenterweise im Rahmen des Therapieaufwandes, der Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zeitigt, Berücksichtigung finden". Unterm Strich wurde hierfür ein weiterer Aufschlag des GdB von 10 Punkten gewährt, wodurch die Betroffene als schwerbehindert anerkannt wurde.
Wer schwerbehindert ist, erhält vielfältige Steuererleichterungen. Wenn die Arbeitsfähigkeit unter sechs Stunden pro Tag sinkt, gibt es sogar eine Rente. |