Zusatzrente im öffentlichen und kirchlichen Dienst bedroht?
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Seit Jahren fordern die öffentlichen Arbeitgeber eine Kürzung der Zusatzrente für Angestellte im öffentlichen und kirchlichen Dienst.
Sie begründen das mit dem stark gesunkenen Zinsniveau am Kapitalmarkt und der steigenden Lebenserwartung. Beide mit den Stichworten Rechnungszins
und Biometrie
umschriebenen Argumente sind jedoch höchst umstritten.
Umlagefinanzierte VBL-Zusatzrente West
Die Zusatzrente bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) im Tarifgebiet West wird nach wie vor durch Umlagen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert und ähnelt daher der ebenfalls umlagefinanzierten gesetzlichen Rente. In umlagefinanzierten Alterssicherungssystemen spielt aber das Zinsniveau am Kapitalmarkt bzw. der Kapital- und Rechnungszins überhaupt keine Rolle. Also ist das erste Argument der öffentlichen Arbeitgeber schlichtweg falsch.
Erhöhung der Regelaltersgrenze auch bei der Zusatzrente
Die längere Lebenserwartung wird in der Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes wie in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits durch die stufenweise Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ab Jahrgang 1965 berücksichtigt. Daher steht auch das zweite Argument der Arbeitgeber auf tönernen Füßen.
GEW spricht von Erpressungsversuch der öffentlichen Arbeitgeber
Die Gewerkschaften Verdi, GEW und dbb tarifunion haben sich gegen die Kürzung der Zusatzrente bisher beharrlich gewehrt. Laut GEW wollen die öffentlichen Arbeitgeber nun aber Kürzungen in der Zusatzversorgung anlässlich der am 16.2.2015 begonnenen Tarifverhandlungen für die Angestellten der Länder quasi durch die Hintertür durchsetzen nach dem Motto Mehr Lohn bei weniger Zusatzrente
.
Was wie ein möglicher Kuhhandel
aussehen könnte, wird von der GEW in scharfen Worten als Erpressungsmanöver
der öffentlichen Arbeitgeber gebrandmarkt, siehe
die GEW-Tarifinfo Nr. 2 unter www.gew-tarifrunde.de
.
Arbeitgeber machen Tarifergebnis von Rentenkürzung abhängig
, heißt es in dieser GEW-Tarifinfo Nr. 2 von Februar 2015. Nur wenn sich die Gewerkschaften auf Einschnitte bei der Zusatzversorgung einließen, würden die Arbeitgeber ein Angebot für eine Gehaltserhöhung vorlegen.
Plakativ heißt es zum Schluss: Die Zusatzversorgung ist kein Sparschwein
und Hände weg von unserer Rente
.
Über fünf Millionen wären von einer Kürzung der Zusatzrente betroffen
Sollten sich die öffentlichen Arbeitgeber mit ihrer Forderung nach Einschnitten in der Zusatzversorgung durchsetzen, wären über fünf Millionen Angestellte des öffentlichen und kirchlichen Dienstes von der Kürzung ihrer künftigen Zusatzrente betroffen. Wie groß der Widerstand an der Basis ist, bleibt offen. Die meisten Betroffenen werden von den Rentenkürzungsplänen überhaupt nichts wissen.
Der schon länger andauernde Streit über die Zusatzrente zwischen der Lufthansa und der Pilotenvereinigung Cockpit ist zumindest ein erstes Warnsignal. Nicht auszudenken, wenn das auch bei den Angestellten im öffentlichen und kirchlichen Dienst Schule machen würde.
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