Rentenreform beschlossen
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Altersrente mit 63 für bestimmte Jahrgänge abschlagsfrei, mehr Rente für Mütter und für Erwerbsgeminderte.
Zwei Wochen nach Veröffentlichung ihrer Rentenpläne hat die Bundesregierung am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf für das RV-Leistungsverbesserungsgesetz beschlossen.
Trotz erheblicher öffentlicher Kritik an Teilen der Reform – insbesondere an der abschlagsfreien Rente ab 63 für Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren und an der Finanzierung der "Mütterrente" aus Beiträgen – hielt Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) an den wesentlichen Punkten ihres Konzepts fest.
Wird das Gesetzespaket wie geplant bis zum Sommer vom Bundestag verabschiedet, treten drei der vier vorgesehenen Leistungsverbesserungen ab dem 1.7.2014 in Kraft. Die Anhebung des Reha-Budgets soll bereits rückwirkend zum 1.1.2014 gelten.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Wer mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat und vor 1953 geboren wurde, kann ab dem 1.7.2014 schon mit 63 Jahren – statt bisher mit 65 – ohne Abschläge in Rente gehen. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld oder von Insolvenzgeld nach Konkurs des früheren Arbeitgebers, von beruflicher Weiterbildung oder Kurzarbeit werden dabei mitgezählt, ebenso Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des jüngsten Kindes oder der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen oder Freunden. Dagegen werden Zeiten mit Bezug von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe nicht angerechnet.
Kann ein Arbeitnehmer Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs vor 2001 wegen fehlender Daten nicht nachweisen, können sie durch eine eidesstattliche Versicherung, Zeugnisse oder Zeugenaussagen glaubhaft gemacht werden.
Für nach 1952 Geborene mit besonders langer Beitragszeit erhöht sich das abschlagsfreie Rentenalter stufenweise auf 65 Jahre. Besonders langjährig Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 können ihre Rente ab dem 65. Lebensjahr ohne Abschläge bekommen.
Zugangsalter für abschlagsfreie Rente mit 63 bis 65 Jahren nach 45 Versicherungsjahren für die Jahrgänge 1951 bis 1964 und darüber
Geburtsjahr bzw. -monat |
Zugangsalter für abschlagsfreie Rente |
1951 und 1952 |
63 Jahre |
1953 |
63 Jahre und 2 Monate |
1954 |
63 Jahre und 4 Monate |
1955 |
63 Jahre und 6 Monate |
1956 |
63 Jahre und 8 Monate |
1957 |
63 Jahre und 10 Monate |
1958 |
64 Jahre |
1959 |
64 Jahre und 2 Monate |
1960 |
64 Jahre und 4 Monate |
1961 |
64 Jahre und 6 Monate |
1962 |
64 Jahre und 8 Monate |
1963 |
64 Jahre und 10 Monate |
ab 1964 |
65 Jahre |
Bewertung von Kindererziehungszeiten (Mütterrente)
Für Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden und die den größeren Teil der Erziehung übernommen haben, führen Kindererziehungszeiten ab dem 1.7,2014 zu einem höheren Rentenanspruch. Sie bekommen künftig pro Kind einen zusätzlichen Entgeltpunkt auf dem Rentenkonto gutgeschrieben - also doppelt so viel wie bisher; Mütter älterer Kinder, die bereits in Rente sind, erhalten ab diesem Zeitpunkt in den alten Ländern pro Kind monatlich gut 28 € mehr Rente, in den neuen Ländern etwa 26 €.
Allerdings wird sich die Auszahlung der erhöhten Rente aus technischen Gründen voraussichtlich um einige Monate verzögern. Sie soll aber noch im laufenden Jahr nachgezahlt werden. Von der Regelung sind etwa 9,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner begünstigt.
Erwerbsminderungsrente
Wer wegen einer chronischen Krankheit oder eines Unfalls vorzeitig nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten kann, wird bei Beginn der Erwerbsminderung nach dem 30.6.2014 für die Rente so gestellt, als ob er bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet hätte. Bisher wurde die Rente Betroffener so berechnet, als hätten sie bis zum 60. Lebensjahr im Beruf gestanden.
Zudem bleiben die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung bei der Rentenberechnung künftig unberücksichtigt, wenn sie sich zum Beispiel wegen längerer Krankheitszeiten oder einer gesundheitsbedingt verkürzten Arbeitszeit negativ auf die Rentenhöhe auswirken würden (Günstigerprüfung").
Reha-Leistungen
Die finanziellen Mittel für Reha-Leistungen der Rentenversicherung waren bisher gesetzlich bei etwa 5,8 Milliarden Euro pro Jahr gedeckelt. Sie werden rückwirkend ab Januar 2014 nicht mehr nur aufgrund der Lohnentwicklung bei den Beschäftigten fortgeschrieben, sondern bis 2050 auch unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung. Damit kommt die Bundesregierung einer seit Jahren von der Rentenversicherung erhobenen Forderung nach.
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