Ohne Antrag keine gesetzliche Rente
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(verpd) Je nach Rentenart müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Anspruch auf eine Rente zu haben. Grundsätzlich erhält zudem jeder nur eine entsprechende Rente, wenn er diese vorher beantragt hat. Um eine Verzögerung der Rentenbewilligung zu vermeiden, ist es für den Antragsteller wichtig zu wissen, wo, wann und mit welchen Angaben sowie Unterlagen ein Antrag zu stellen ist. Eine Broschüre der Deutschen Rentenversicherung hilft dabei.
Wer einen Anspruch auf eine gesetzliche Alters-, Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungs-Rente geltend machen will, muss dafür einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellen, die dann prüft, ob die Voraussetzungen für die beantragte Rente gegeben sind. Derzeit erhalten rund 25 Millionen Bürger eine gesetzliche Rente. Alleine letztes Jahr stellten über 1,6 Millionen Personen einen Rentenantrag.
Doch nur, wenn ein Rentenantrag vollständig und fehlerfrei gestellt wird, kann die Antragsbearbeitung zügig und ohne zeitraubende Nachfragen erfolgen. Anderenfalls kann sich die Rentenbewilligung und -auszahlung unnötig verzögern, die Rentenhöhe falsch berechnet oder der Rentenanspruch sogar ganz abgelehnt werden.
Wertvolle Expertentipps zu allen Formen der staatlich geförderten Altersvorsorge finden Sie in unserem Ratgeber So schließen Sie Ihre Rentenlücke.
Was beim Rentenantrag zu beachten ist
Die aktualisierte 24-seitige Broschüre Ihr Rentenantrag – so geht’s der DRV erklärt, worauf bei der Beantragung einer gesetzlichen Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwen-, Witwer- oder Waisenrente zu achten ist. Der Ratgeber kann kostenfrei bei der DRV unter der Telefonnummer 0800 10004800 oder online bestellt, aber auch als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Die Broschüre beschreibt unter anderem, wo, wann und mit welchen Unterlagen und Formularen ein Rentenantrag gestellt werden sollte. So kann ein Rente beispielsweise persönlich vor Ort an einer der bundesweiten DRV-Auskunfts- und Beratungsstellen, aber auch in Gemeindeverwaltungen oder Versicherungsämtern beantragt werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, einen Rentenantrag in Papierform ausgedruckt und ausgefüllt an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu senden oder auch direkt online beim DRV zu stellen.
Im Ratgeber wird empfohlen, einen Rentenantrag im Rahmen einer persönlichen Beratung an einer der Auskunfts- und Beratungsstellen des DRV zu stellen. Denn so können Fragen direkt mit dem Antragsteller geklärt und die Antragsunterlagen für eine schnelle Bearbeitung ohne Umwege an die richtigen Stellen weitergeleitet werden. Abgerundet wird die in verständlicher Sprache verfasste Broschüre durch eine Liste mit Anschriften und Telefonnummern regionaler Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV.