Erwerbsminderungsrente: Tipps zum Antrag
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Nur etwa die Hälfte der Anträge auf Erwerbsminderungsrente wird im ersten Angang (also ohne Widerspruch und Klage) bewilligt.
Teilweise werden Anträge abgelehnt, weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rente nicht erfüllt sind, häufiger jedoch deshalb, weil der Gutachter befindet, dass noch gar keine Erwerbsminderung vorliegt. Ein Grund für die hohe Ablehnungsquote liegt in der unzureichenden Vorbereitung der Antragsteller und insbesondere in der falschen Schwerpunktsetzung bei der Vorbereitung.
Antragsteller sollten ihr Augenmerk weniger auf medizinische Diagnosen richten als darauf, welche Tätigkeiten/Verrichtungen im Beruf und im Alltag sie nicht mehr oder kaum noch ausführen können und wie ihre Tätigkeiten/Verrichtungen durch ihre Krankheiten/Verletzungen/Leiden gestört werden.
Antragsteller sollten genau dokumentieren – und zwar schriftlich in Tabellenform –, wie sich ihre gesundheitlichen Beschwerden auswirken. Dabei sollten sie Tätigkeiten zu Hause, im Garten oder im Hobbybereich nicht vergessen. Wer keine Kartoffeln mehr schälen oder seine Schuhe nicht mehr zuschnüren kann und deshalb nur noch Schuhe mit Klettverschluss trägt, sollte genau das vortragen. Denn das zeigt, dass die Feinmotorik gestört ist. Viele Tätigkeiten kommen dann nicht mehr infrage.
Solche Punkte werden von Antragstellern vielfach auch deshalb vergessen, weil die Einschränkungen für die Betroffenen inzwischen so selbstverständlich geworden sind, dass sie gar nicht mehr registriert werden. Wer z.B. schon jahrelang Schuhe mit Klettverschluss trägt, dem wird das möglicherweise gar nicht mehr auffallen, und er wird es nicht mehr für erwähnenswert halten. Das Gleiche kann beim Punkt Kartoffelschälen der Fall sein: Möglicherweise benutzt jemand schon seit Langem eine Kartoffelschälmaschine und hält dies nicht für erwähnenswert, weil die Benutzung der Maschine inzwischen für ihn selbstverständlich geworden ist.
Um es nochmals zu verdeutlichen: Natürlich hat jeder, der gesundheitlich eingeschränkt ist, unter anderen Restriktionen im Alltag zu leiden. Die Beispiele Kartoffelschälen
und Schuhebinden
wurden hier nur gewählt, um zu verdeutlichen, welche Details bei der Vorbereitung des Gutachtertermins wichtig sind.
Einige weitere Beispiele für das, worauf es ankommt:
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Müssen Sie sehr oft auf die Toilette? Wie oft? Führen Sie über einige Tage Buch!
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Leiden Sie häufig unter Schwindel? In welchen Situationen? Wie oft? Wie intensiv? Was machen Sie in diesen Situationen? Denken Sie an Folgendes: Schwindel am Arbeitsplatz gefährdet nicht nur Sie, sondern auch Ihre Kollegen!
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Welche Tätigkeiten können Sie im Haushalt nicht mehr (allein) verrichten?
Achten Sie dabei auf genaue Formulierungen: Wenn Sie nur noch das Fensterputzwasser und den Abzieher bringen und jemand anders – etwa ein Verwandter – das Putzen übernimmt, dann sollten Sie genau das angeben und nicht einfach sagen, dass Sie Hilfe beim Fensterputzen benötigen. Beachten Sie: Je mehr Tätigkeiten Sie im Haushalt ausführen können, desto geringer ist Ihre Chance, dass Ihre Rente bewilligt wird. Notieren Sie ggf. auch, wie häufig Sie Pausen bei Ihren Verrichtungen im Haushalt einlegen müssen und wie lange die Pausen dauern.
Natürlich sollten Sie auch auf die (früheren) Einschränkungen im betrieblichen Arbeitsalltag eingehen – doch mit dem Arbeitsalltag haben Sie ja vielfach zu dem Zeitpunkt, an dem die Begutachtung stattfindet, schon lange nichts mehr zu tun. Auch aus diesem Grund sollten Sie bei der Dokumentation Ihrer Einschränkungen das Schwergewicht auf Haushalt und Hobbys legen.
Weniger Gewicht sollten Sie dagegen Diagnosen beimessen. Diese gehen ohnehin aus den Berichten Ihrer Ärzte hervor. Selbst wenn gesundheitliche Probleme als schwerwiegend anzusehen sind, spielen sie unter Umständen für einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente keine Rolle. Das gilt z.B. für einen Bluthochdruck, der medikamentös gut eingestellt ist, eine belastende Impotenz, die Entfernung der Gebärmutter oder ein beeinträchtigendes Hautekzem. All das wirkt sich kaum auf die Erwerbsfähigkeit aus und wirkt sich somit auch nicht positiv auf die Rentengewährung aus. Solche Beeinträchtigungen sollten keinesfalls in den Vordergrund gerückt werden. Tipps für die Begutachtung enthält u.a. auch das Merkblatt Die Gewährung öffentlicher Leistungen
(im Internet unter www.rentenburo.de/merkblaetter.php).
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