Endgültig entschieden: Studienjahre erhöhen die Rente nicht
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Im letzten Jahrzehnt wurde bei der gesetzlichen Rentenversicherung an verschiedenen Stellschrauben gedreht. Ziel war dabei, den Beitragssatz zu senken und auf Dauer einen Anstieg auf mehr als 22 Prozent zu verhindern. Dieses Ziel wurde erreicht – bislang jedenfalls.
Zur Erinnerung: Bis März 1999 lag der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung noch bei 20,3 %. Derzeit sind es nur 18,7 %. Fast in Vergessenheit geraten ist, dass bei diesem Prozess gerade Akademikern besonders große Opfer zugemutet wurden.
Denn seit 2005 wirken sich Zeiten des Studiums – wohlgemerkt: nicht nur die derzeitigen, sondern auch die früheren Studienzeiten – auf die Rentenhöhe nicht mehr aus. Damit wurden die Rentenansprüche von Akademikern deutlich gesenkt. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses in einem Beschluss vom 18.5.2016 für rechtens befunden (Az. 1 BvR 2217/11 u. a.).
Vier Akademiker sind mit ihren Verfassungsklagen gegen das System der Anrechnung von Ausbildungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gescheitert. Sie fanden es ungerecht, dass seit einer Reform 2004 Schul- und Studienzeiten nicht mehr auf die Rentenhöhe angerechnet werden, eine Berufsausbildung aber schon. Bis dahin wurden die beitragsfreien Ausbildungszeiten ab dem 18. Geburtstag einheitlich 36 Monate lang berücksichtigt. Diese Regelung wurde gestrichen, wobei es allerdings eine – inzwischen jedoch längst ausgelaufene – Übergangsregelung gab.
Zeiten einer Lehre, einer Fachschulausbildung oder von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen bringen dagegen auch heute noch Rentenansprüche. Das falle unter die
Gestaltungsfreiheit
des Gesetzgebers, fanden die Karlsruher Richter. Absolventen von Hochschulen hätten im späteren Erwerbsleben im Vergleich zu Absolventen von Fachschulen und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen durch ihre höhere berufliche Qualifikation im Regelfall bessere Verdienstmöglichkeiten und könnten deswegen höhere Rentenanwartschaften und Renten aufbauen.
Fazit: Damit sind alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, gegen die Schlechterstellung von Akademikern bei der gesetzlichen Rente vorzugehen.