321 € mehr an die Sozialkassen im Jahr 2014
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Auf Arbeitnehmer kommen 2014 deutlich höhere Sozialabgaben zu. Abhängig vom Bruttoeinkommen müssen sie mit zusätzlichen finanziellen Belastungen von bis zu 321,64 € im Jahr rechnen. Da die Unternehmen als Arbeitgeber etwas weniger als die Hälfte der Beiträge zahlen, drohen auch ihnen für jeden Beschäftigten ähnlich hohe Mehrkosten.
Die Höhe, bis zu der Sozialabgaben fällig werden, ist durch die Beitragsbemessungsgrenzen begrenzt. Diese Obergrenzen sind von der Einkommensentwicklung abhängig und werden jedes Jahr neu berechnet. Steigen die Einkommen, steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen, was auch im kommenden Jahr passieren soll. Die Verabschiedung der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2014 durch Bundestag und Bundesrat gilt als sicher und wird folgende Werte bringen:
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steigt 2014 auf 5.950 €/Monat (2013: 5.800 €/Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 5.000 €/Monat (2013: 4.900 €/Monat).
Diese Beitragsbemessungsgrenzen gelten auch für die gesetzliche Arbeitslosenversicherung.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze (West) 2014 bei 7.300 €/Monat, die Beitragsbemessungsgrenze (Ost): 6.150 €/Monat.
Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für das Jahr 2014 bundeseinheitlich auf 34.857 €/Jahr festgesetzt.
Entsprechend des Lohnzuwachses soll im nächsten Jahr die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit wie in den beiden Vorjahren um 1.350,00 € steigen. Damit liegt die Grenze ab 1.1.2014 bei 48.600,00 €. Pro Monat betrachtet, erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze um 112,50 € auf 4.050,00 €.
Versicherungspflichtgrenze angehoben
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 53.550 € jährlich (2013: 52.200 €). Der Betrag gilt bundeseinheitlich. Versicherungspflichtgrenze bedeutet: Wer mehr verdient, kann sich – wenn er möchte – bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren, beträgt die für das Jahr 2014 48.600 € (2013: 47.250 €). Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht der Jahresarbeitsentgeltgrenze (48.600 €/Jahr bzw. 4.050 €/Monat).
Neue Bezugsgröße in der Sozialversicherung
Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Bezugsgröße die Grundlage der Beitragsberechnung. Sie beträgt für das Jahr 2014 2.765 € in den alten Bundesländern (2013: 2.695 €/Monat) und 2.345 € (2013: 2.275 €/Monat) in den neuen Bundesländern.
Teuerung durch Sozialabgaben
Wer ein Bruttogehalt über der Betragsbemessungs-Grenze zur Krankenversicherung bekommt, erhält im kommenden Jahr bis zu 110,70 € weniger Geld netto ausgezahlt. Wer ein Bruttogehalt über der Betragsbemessungs-Grenze zur Rentenversicherung bekommt, erhält im kommenden Jahr bis zu 321,64 € weniger Geld netto ausgezahlt.
Beispiel
In den alten Bundesländern beträgt im Jahr 2014 die Mehrbelastung für einen nicht im Bergbau beschäftigten Arbeitnehmer mit Kind und einem Jahresbruttogehalt von 71.400,00 € oder darüber insgesamt 321,64 €.
Rentenversicherung: Beitragssatz 18,9 % x 1.800,00 € = 340,20 €; Arbeitnehmeranteil: 170,10 €.
Krankenversicherung: Beitragssatz 15,5 % x 1.350,00 € = 209,25 €,-; Arbeitnehmeranteil: 110,70 €,-.
Pflegeversicherung (ggf. zzgl. Beitragszuschlag für Kinderlose i.H.v. 0,25 %): Beitragssatz 2,05 % x 1.350,00 € = 27,675; Arbeitnehmeranteil: 13,84 €.
Arbeitslosenversicherung: Beitragssatz 3,0 % x 1.800,00 € = 54,00 €,-; Arbeitnehmeranteil: 27,00 €