Von drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden
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Das Zweite Pflegestärkungsgesetz bringt 500.000 Menschen erstmals einen Anspruch auf Pflegeleistungen. Informieren Sie sich hier über die neuen Pflegegrade und weitere Änderungen ab 2017.
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) werden ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Die Regelungen treten zum 1.1.2017 in Kraft.
Dann gilt:
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Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und Demenzkranken fällt weg.
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Über die Leistungshöhe entscheidet künftig, was die/der Betroffene noch selbst kann und wo sie/er Unterstützung braucht. Der Grad der Selbstständigkeit wird in sechs Bereichen gemessen und (mit unterschiedlicher Gewichtung) zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt.
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Fünf für alle Pflegebedürftigen einheitlich geltende Pflegegrade ersetzen das bisherige System der drei Pflegestufen und der zusätzlichen Feststellung von erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (insbesondere Demenz).
Alle wichtigen Änderungen im Detail haben wir in diesem kostenlosen PDF für Sie zusammengefasst: