Videosprechstunde – ärztlicher Hausbesuch 2.0
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(verpd) Ab dem 1. April 2017 wird die ärtzliche Videosprechstunde von der gesetzlichen Krankenversicherung als Regelversorgung übernommen, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dadurch können sich gesetzlich krankenversicherte Patienten künftig per Video von zu Hause aus ohne Zusatzkosten von ihrem Arzt beraten und sich auch untersuchen lassen.
Technische Lösungen sind im medizinischen Bereich schon lange unentbehrlich, sei es bei der Diagnose von Krankheiten, der Überwachung von Patienten in der Intensivstation oder bei der Durchführung von Operationen. Ab dem 1. April 2017 können Ärzte nun auch eine Videosprechstunde mit einem Patienten als vertragsärztliche Regelversorgung mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrechnen.
Das heißt, der Patient muss nicht mehr in die Arztpraxis gehen, sondern kann, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, beispielsweise von zu Hause aus per Videokamera seinen Arzt persönlich kontaktieren und sich von ihm beraten lassen. Konkret können Hausärzte und die meisten niedergelassenen Fachärzte, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist, den Verlauf bestimmter Krankheiten bei ihren Patienten per Kamera im Rahmen einer Videosprechstunde kontrollieren und sie beraten, erläutert der GKV-Spitzenverband.
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Arztbesuch per Tablet, Smartphone und Co.
Die Arztkosten für eine Videosprechstunde werden von der GKV jedoch nur übernommen, wenn der Patient schon von der Arztpraxis behandelt wurde und der letzte persönliche Kontakt zum entsprechenden Arzt innerhalb der letzten zwei Quartale stattgefunden hat. Laut GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung ist die Videosprechstunde allerdings nur bei bestimmten Fallkonstellationen sinnvoll.
Dazu zählen unter anderem Kontroll- und Verlaufsuntersuchungen beispielsweise von akuten, chronischen oder offenen Wunden sowie Operationswunden, aber auch die Beurteilung von Bewegungs-Einschränkungen sowie von Sprech-, Sprach- und Stimmproblemen. Patienten, die die Videosprechstunde nutzen wollen, benötigen neben einem Arzt, der diese anbietet, auch ein internetfähiges Gerät mit Bildschirm, Kamera, Mikrofon und Lautsprecher – dies kann ein Tablet-PC, ein Notebook, ein PC oder auch ein Smartphone sein –, und einen Internetbrowser.
Kann Zeit und Geld einsparen
Der persönliche und unmittelbare Kontakt zwischen Arzt und Patienten ist und bleibt unverzichtbar. Dank der Videosprechstunde müssen Arzt und Patient künftig aber nicht mehr in jedem Fall gemeinsam in der Arztpraxis sein. Das kann Zeit und Geld sparen. Das erklärt Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands.
Er ist zudem der Ansicht: "Vor allem Patienten mit chronischen Erkrankungen werden von dieser ergänzenden Leistung profitieren, wenn sie sich mit der modernen Technik angefreundet haben. Denn die vielfältigen Möglichkeiten der Telemedizin werden perspektivisch eine immer größere Rolle in der modernen Patientenversorgung spielen."
Was bei privat Krankenversicherten gilt
Übrigens, ist nach Angaben des Verbandes der Privaten Krankenversicherung bei privat Krankenversicherten eine Videosprechstunde schon lange mit dem jeweiligen privaten Krankenversicherer im Rahmen der zugrunde liegenden Vertragsvereinbarungen abrechenbar.
"Bei Privatpatienten kann für eine Beratung per Video schon heute die Ziffer 3 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Vorgaben des Datenschutzes gewahrt sind und die behandelnden Ärzte nicht gegen das sogenannte Fernbehandlungsverbot verstoßen", erklärt diesbezüglich Jens Wegner vom Verband der Privaten Krankenversicherung.