Schuldenfalle private Krankenversicherung: Hartz-IV-Empfänger bleiben auf Kosten sitzen
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Im Januar 2011 gab es endlich ein Urteil, das Klarheit schaffte: Die Beiträge privat versicherter ALG-II-Empfänger werden vollständig übernommen - soweit die gute Nachricht. Die schlechte: Das Urteil gilt nicht rückwirkend. Die bis zum Januar von vielen Hartz-IV-Empfängern gezahlten oder sogar häufig auch als Schulden angehäuften Differenzbeträge werden nicht erstattet, viele bleiben somit auf den Kosten sitzen.Das wurde nun nochmals von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg bestätigt. Allein für Versicherte, die vor dem Urteil gegebenenfalls Einspruch gegen ihre Gebührenbescheide eingelegt haben, gibt es Hoffnung.
Bis zu dem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts Anfang 2011 wurde nur der Höchstbetrag von 131 Euro für ALG-II-Empfänger - ganz gleich ob gesetzlich oder privat versichert - übernommen.
Das Problem: Privatversicherte dürfen seit 2009 bei Bezug von ALG II nicht mehr ohne Weiteres in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Die Beiträge, teilweise doppelt so hoch wie die vom Amt übernommenen 131 Euro, mussten weiterhin in voller Höhe von den Hartz-IV-Empfängern bezahlt werden.
So entstand eine empfindliche Deckungslücke, die nicht selten zwischen 100 bis 150 Euro im Monat lag und viele Versicherte zu einer Anhäufung von Schulden zwang.