Ärzte wollen IGeL-Leistungen behutsamer vermarkten
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Achten Sie darauf, ob Sie für etwas zahlen sollen, was eigentlich gar nicht extra berechnet werden darf, sondern zu den Leistungen Ihrer Krankenkasse gehört. |
"IGeL" sind Diagnose- und Behandlungsmethoden, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung stehen. Viele dieser Leistungen sind sinnvoll, zum Beispiel die Beratung und Impfung vor einer Fernreise, die aber nicht zu den Aufgaben der Solidargemeinschaft gehören und von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Viele Augenärzte bieten Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen an, Zahnärzte eine professionelle Zahnreinigung und Urologen regelmäßige PSA-Messungen (Prostata-Spezifisches Anti-Gen). Auch Frauenärzte gehören zu denjenigen Fachärzten, die am häufigsten privatärztliche Leistungen anbieten. Mit diesen Zusatzeinnahmen haben die Kassenärzte im Jahr 2010 rund 1,5 Mrd. Euro verdient.
Manchmal bezahlen die Patienten aber auch eine Leistung als IGeL, die gar nicht dazu zählt. Das ist der Fall bei Leistungen, die die Krankenkasse bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt, wie die Knochendichtemessung oder das Messen des Augeninnendrucks. Sollen Sie also eine solche Leistung aus eigener Tasche zahlen müssen, sollten Sie fragen, ob der Arzt diese wirklich nicht für notwendig hält.
Tipp
Lesermeinungen
Sehr geehrter Herr Santak, vermutlich liegt Ihr letzter Arztbesuch sehr weit zurück, auf jeden Fall weisen Ihre Kenntnisse des deutschen Gesundheitssystems eklatante Mängel auf. Ihr Beitrag ist irreführend und bedarf deshalb der Richtigstellung. 1. Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland muss nicht alle medizinisch notwendigen Leistungen bezahlen und das tut diese in der Regel auch nicht. Ein Beispiel hierfür sind diverse medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen, die aber von den privaten Versicherungsträgern übernommen werden. 2. Medizinisch notwendiger Zahnersatz wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur zu einem Teil bezuschusst, auch dann, wenn es sich um die einfachste aller Ausführungen handelt. 3. Die sogenannten IGeL-Leistungen werden zum überwiegenden Teil aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgeleitet oder beinhalten neuere Behandlungsmethoden, die die einige Jahrzehnte alte Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte damals nicht kannte. Das macht diese Leistungen aber deshalb nicht weniger medizinisch notwendig. 4. Selbstverständlich gibt es inzwischen viele kosmetische, medizinisch nicht notwendige Behandlungenangebote. Diese sind jedoch dem veränderten Gesundheitsbewusstsein und der gesteigerten Nachfrage der immer besser informierten Patienten geschuldet. 5. In Ihrem Beitrag unterstellen Sie den Patienten eine gewisse Unmündigkeit, nicht in der Lage zu sein, sich selbst ein Bild über die ihnen angebotenen Behandlungen zu machen. 6. Ihr Verhältnis zu Ärzten scheint nicht von Vertrauen geprägt zu sein. Anders würden Sie Begriffe wie "Masche, die durchschaubar sei" nicht Ihren Lesern kommunizieren. Mit freundlichen Grüßen Dr. med. dent. Mario Heupel |