Wie ausländische Quellensteuer ab 2009 angerechnet wird
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Ab 2009 erfolgt die Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer nicht mehr über die Steuererklärung, sondern wird von den Kreditinstituten vorgenommen. Was passiert aber mit der Quellensteuer, wenn wegen eines Freistellungsauftrages gar keine Abgeltungssteuer auf die ausländischen Kapitalerträge anfällt?
Solange der Ihrer Bank erteilte Freistellungsauftrag (maximal in Höhe des Sparer-Pauschbetrages von 801/1602 Euro) noch nicht ausgeschöpft ist, behält die Bank von Ihren Kapitalerträgen keine Abgeltungssteuer ein. Ist Ihr ausländischer Kapitalertrag komplett von der Abgeltungssteuer freigestellt, ist eine Verrechnung der im Ausland einbehaltenen Quellensteuer nicht möglich, weil keine Abgeltungssteuer anfällt. Die Bank sammelt dann die nicht angerechnete ausländische Steuer in einem "Quellensteuertopf", ähnlich wie sie es mit den nicht verrechneten Verlusten in den Verlustverrechnungstöpfen macht.
Fließen Ihnen später im Laufe des Kalenderjahres zum Beispiel inländische Zinserträge zu, die ganz oder teilweise über Ihrem Freistellungsauftrag liegen, ist davon Abgeltungssteuer einzubehalten. Die Bank darf dann die fällige Abgeltungssteuer mit der zuvor angesammelten Quellensteuer bis auf null verrechnen, unabhängig davon, bei welchen Kapitalerträgen die ausländische Quellensteuer angefallen ist.
Sind Ihnen bis zum Jahresende bei der Bank jedoch keine weiteren über dem Freistellungsauftrag liegenden Kapitalerträge zugeflossen, muss Ihnen die Bank den im Topf übrig gebliebenen Quellensteuerbetrag gesondert bescheinigen. Denn ein Vortrag der nicht angerechneten Quellensteuer ins nächste Jahr ist nicht möglich. Mit der Bescheinigung haben Sie dann im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung die Möglichkeit, den verbliebenen Quellensteuerbetrag ggf. vom Finanzamt mit der eingezogenen Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge bei einer anderen Bank verrechnen zu lassen. Eine Erstattung der nicht verrechenbaren ausländischen Quellensteuer durch Ihr deutsches Finanzamt ist nicht möglich.