Zoff um Verlängerung der Altersteilzeit
-
Die SPD will den Übergang in den Ruhestand flexibler gestalten. Dabei stößt sie auf den Widerstand der Union.Die Sozialdemokraten möchten die auslaufende Altersteilzeitregelung verlängern und die Möglichkeiten zum Bezug einer Teilrente erweitern. Doch die CDU sieht in diesen Plänen eine Abkehr von der bisherigen Koalitionspolitik der Heraufsetzung des Renteneintrittsalters und der Verbesserung der Arbeitsmarktbedingungen für ältere Arbeitnehmer.
Pläne der SPD
Die 2009 auslaufende staatliche Förderung der Altersteilzeit soll bis 2015 verlängert werden. Voraussetzung soll sein, dass Unternehmen frei werdende Stellen mit Ausbildungsabsolventen und - absolventinnen in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen besetzt. Für alle Neuanträge soll ab 2010 der frühestmögliche Zugang erst mit dem vollendeten 57. Lebensjahr (derzeit 55 Jahre) möglich sein.
Ab 2010 soll die Teilrente schon ab dem 60. Lebensjahr statt wie bisher ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden können. Die Rentenabschläge sollen die Arbeitgeber ausgleichen. Bezieher einer Teilrente sollen ohne Begrenzung hinzuverdienen können. Auch soll durch den Bezug einer Teilrente keine Abhängigkeit von einer Grundsicherung im Alter entstehen.
Bisherige Regelungen zur Altersteilzeit
Das geltende Altersteilzeitgesetz läuft am 31.12.2009 aus. Die seit 1996 geltende Regelung zur Altersteilzeit fördert den gleitenden Übergang in den Ruhestand. Arbeitnehmer ab 55 Jahren haben damit die Möglichkeit, ihre bisherige wöchentliche Arbeitszeit ohne allzu große finanzielle Einbußen auf die Hälfte zu verringern.
Der Arbeitgeber stockt das sozialversicherungspflichtige Entgelt um 20 Prozent auf und leistet zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Arbeitnehmer erhält dadurch monatlich mindestens 70 Prozent des Nettolohns, den er in Vollzeit bekommen würde und ist zu mindestens 90 Prozent des bisherigen Gehalts rentenversichert. Über Tarifverträge können auch höhere Aufstockungsleistungen vereinbart werden.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) fördert die Altersteilzeit dann, wenn der frei werdende Arbeitsplatz durch die Einstellung eines Arbeitslosen oder die Übernahme eines Ausgebildeten wiederbesetzt wird. Erstattet werden dem Arbeitgeber dabei die gesetzlichen Mindestaufstockungsleistungen für längstens sechs Jahre.
Bisherige Regelungen zur Teilrente
Mit der Teilrente können Versicherte ebenfalls ihre Arbeitszeit ab dem 63. Lebensjahr bis zum Ruhestand verringern. Diese Leistung kann in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder zwei Dritteln der Altersrente bezogen werden, sofern ein Anspruch auf einen vorzeitigen Rentenbezug besteht. Da die Arbeitnehmer dabei sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleiben, können Rentenminderungen wegen des vorzeitigen Rentenbezugs teilweise ausgeglichen werden.
Was muss ich tun?
Wer vor 1952 geboren ist und noch in den Genuss der bisherigen Regelung kommen möchte, muss die Altersteilzeit noch im Verlauf des Jahres 2009 antreten. Für Arbeitgeber besteht jedoch keine rechtliche Verpflichtung, Altersteilzeit zu gewähren, sofern es kein Tarifvertrag vorschreibt.
Entscheidend für den optimalen Beginn der Altersteilzeit ist, dass an die Altersteilzeit eine Frührente mit 63 Jahren oder die Regelaltersrente mit 65 Jahren anschließen muss. Das heißt: Wer jetzt überlegt, in Altersteilzeit zu gehen, sollte zuerst einen Versicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherung anfordern, um zu sehen, wie viele Beitragszeiten vorhanden sind und welche Rente ab wann möglich ist. Dann klärt man gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber, ob Altersteilzeit möglich ist, und rechnet zurück, wann sie beginnen kann.
Das dreijährige Blockmodell für freiwillige Altersteilzeit lohnt sich allenfalls noch für Mitarbeiter, die 2009 mindestens 60 Jahre (Jahrgang 1949) alt sind. Sie arbeiten 18 Monate, gehen ein halbes Jahr nach ihrem 61. Geburtstag in die 18-monatige Freistellung und mit 63 in die Rente nach Altersteilzeit. |