Gründungszuschuss nicht nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld
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Ein Gründungszuschuss kann auch noch gezahlt werden, wenn zwischen Ende der Arbeitslosigkeit und Beginn der Selbstständigkeit maximal ein Monat liegt.
Ein bisher versicherungspflichtig beschäftigter Dachdecker meldete sich für den 1.10.2006 arbeitslos und beantragte für diesen Tag Arbeitslosengeld, was auch gewährt wurde. Gleichzeitig beantragte er einen Gründungszuschuss zur Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit als Anbieter von Baudienstleistungen. Der Gründungszuschuss in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes wird neun Monate lang gezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Erst später reichte er bei der Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle ein sowie eine Gewerbeanmeldung zum 12.10.2006. Das Arbeitsamt lehnte die Zahlung eines Gründungszuschusses ab mit der Begründung, die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit schließe nicht wie erforderlich nahtlos an den Anspruch auf Arbeitslosengeld an.
Beim Bundessozialgericht hatte der Dachdecker mit seiner Klage schließlich Erfolg (BSG, Urteil vom 5.5.2010, Az. B 11 AL 11/09 R). Das BSG sah es nicht als schädlich an, dass zwischen Ende der Arbeitslosigkeit und Beginn der Selbstständigkeit einige Tage lagen. Nach Sinn und Zweck der Vorschrift sei ein nahtloser Anschluss nicht unbedingt erforderlich. Vielmehr reiche ein enger zeitlicher Zusammenhang mit einem vorangehenden Anspruch auf Arbeitslosengeld aus. Der enge Zusammenhang ist gewahrt, solange ein Zeitraum von etwa einem Monat nicht überschritten ist.
Die Agentur für Arbeit macht den Beginn der Selbstständigkeit am Datum der Gewerbeanmeldung oder am Datum der Anmeldung beim Finanzamt fest. Deshalb ist es am besten, wenn diese Anmeldung direkt im Anschluss an die Beendigung der Arbeitslosigkeit erfolgt. Liegen ein paar Tage dazwischen, kann es zu einer Unterbrechung bei den Zahlungen des Arbeitsamtes kommen. Bei einer Lücke von mehr als einem Monat aber riskieren Sie, dass Sie Ihren Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss ganz verlieren. |