Arbeitslosenversicherung: Viele Neuerungen zum Jahreswechsel
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Zum Jahreswechsel 2010/2011 gab es zahlreiche Änderungen bei der Arbeitslosenversicherung, die insbesondere ältere Arbeitnehmer betreffen. In erster Linie geht es dabei darum, dass bislang bereits bestehende Instrumente verlängert wurden.Die Regelungen zur sogenannten Entgeltsicherung, durch die Lohneinbußen von Arbeitnehmern ab 50 in ihrem neuen Job abgefedert werden sollen, wurden bis Ende 2011 verlängert.
Auch die Regelungen zum Eingliederungszuschuss für Ältere gelten nun für alle Beschäftigungsverhältnisse, die bis Ende 2011 begründet werden.
Bis Ende 2011 können Arbeitslose darüber hinaus von den Arbeitsagenturen noch Vermittlungsgutscheine zur Inanspruchnahme der Dienste von privaten Job-Maklern erhalten.
Auch die Sonderregeln für die Kurzarbeit wurden verlängert. Viele Regeln zur Kurzarbeit - etwa die vollständige bzw. teilweise Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter durch die Arbeitsagentur - gelten nun bis Ende März 2012. Bis dahin kann Kurzarbeit von den Betrieben auch unter erleichterten Bedingungen in Anspruch genommen werden.
Eine weitere entscheidende Neuerung betrifft die freiwillige Arbeitslosenversicherung, die inzwischen "Pflichtversicherung auf Antrag" heißt. Diese wurde 2006 versuchsweise und bis Ende 2010 befristet für Selbstständige und Auslandsbeschäftigte eingeführt sowie - bereits damals auf Dauer - für pflegende Angehörige. Nun wurde die anfängliche Befristung aufgehoben. Zudem wurden zahlreiche Detailregelungen geändert. Insbesondere wurden die Beiträge für Selbstständige und Auslandsbeschäftigte drastisch angehoben.
Wichtig für Ältere ist zudem eine Klarstellung, die die Bundesagentur für Arbeit inzwischen vorgenommen hat: Wer für die Angehörigenpflege eine Auszeit vom Job nimmt, kann - bei Verfügbarkeit - grundsätzlich ALG I erhalten. Das gilt, obwohl das Beschäftigungsverhältnis während der Pflegezeit - allerdings ohne dass Lohn fließt - fortbesteht.