ALG-II-Empfänger erhält Waschmaschine
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Wer Hartz IV bekommt, hat auch Anspruch auf eine Waschmaschine. Freilich nur dann, wenn er einen neuen Haushalt gründet.Im Rahmen der Erstausstattung einer Wohnung müssen die Jobcenter auch Beihilfen für einzelne Elektrogeräte bewilligen. Die Leistungen dürfen nicht auf Arbeitslose beschränkt werden, die ihren gesamten Hausrat neu anschaffen müssen, etwa nach einem Wohnungsbrand oder einer Haftentlassung, befand das Bundessozialgericht (BSG, Az. B 14 AS 64/07 R).
Mit der Entscheidung gaben die Kasseler Richter einem Arbeitslosengeld-II-Empfänger aus Dortmund recht, der sich von seiner Ehefrau getrennt hatte und mit seiner Tochter in eine andere Wohnung gezogen war. Bis auf eine Waschmaschine war sein Haushalt vollständig eingerichtet. Das örtliche Jobcenter lehnte den Antrag des Mannes auf einen Zuschuss für den Kauf des Elektrogeräts mit der Begründung ab, Beihilfen zur Erstausstattung der Wohnung gebe es nur für die komplette Einrichtung.
Hätten Vater und Tochter keinerlei Möbel in ihr neues Heim mitgenommen, hätte ihnen das Dortmunder Jobcenter 1.432 Euro überwiesen. Die 250 Euro für eine Waschmaschine wollte die Behörde jedoch nicht zahlen. Einzelne Geräte seien eine Ergänzungsbeschaffung und müssten deshalb vom monatlichen Regelsatz von derzeit 351 Euro finanziert werden. Dem Kläger sei es zuzumuten, das Geld für die Waschmaschine zu sparen und im Waschsalon zu waschen. Dieser Auffassung schlossen sich Deutschlands oberste Sozialrichter nicht an.
Nach der Rechtsprechung des BSG ist von einem "Erstbedarf" immer dann auszugehen, wenn aufgrund einer neuen Lebenssituation ein neuer Bedarf an Einrichtungsgegenständen besteht. Dabei geht es natürlich nicht nur um Waschmaschinen, sondern unter Umständen auch um die Anschaffung einer neuen Küche sowie Möbel für Wohn- und Schlafzimmer. Nicht erfasst ist mit dem Begriff "Erstausstattung" allerdings die Reparatur vorhandener Gegenstände. Anspruchsberechtigte sollten im Zweifelsfall eine Beihilfe für die notwendigen Einrichtungsgegenstände beantragen. |