So finden Sie eine Tagesmutter
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Wenn Sie als junge Mutter Ihr Kind einer selbstständig tätigen Tagesmutter anvertrauen wollen, kann Ihnen der Fachdienst Jugend Ihrer Stadtverwaltung weiterhelfen.
Wenn Sie eine familienähnliche Betreuung suchen oder die Betreuung eines Kindes in den Kindertagesstätten nicht möglich ist, können Sie mit dem Jugendamt den Betreuungsbedarf und die Situation Ihres Kindes besprechen. Das Jugendamt kann Ihnen eine geeignete Tagespflegeperson vermitteln. Diese Vermittlung ist kostenlos.
Das Jugendamt verfügt über eine Liste von Tagesmüttern aus Ihrer Region, die ständig erweitert und aktualisiert wird. Sie können sicher sein, dass die vom Jugendamt vermittelten Tagesmütter eine Qualifizierung zur Kinderbetreuung abgeschlossen haben.
Ausbildung als Tagesmutter erforderlich
Diese Tagesmütter werden auf ihre Eignung und ihre fachliche Qualifikation geprüft. Sie müssen eine Ausbildung von mindestens 160 Stunden nachweisen. Sie stehen in regelmäßigem Kontakt mit dem Jugendamt und nehmen an Fortbildungen teil.
Wer hat Anspruch auf Kindertagespflege?
Bei der Kindertagespflege kann es sich entweder um eine Tagesmutter oder einen Tagesvater handeln, in deren bzw. dessen Haushalt das Kind oder die Kinder betreut werden oder um eine Pflegeperson, die in den Haushalt des Kindes oder der Kinder kommt.
Die Eltern zahlen einen Kostenbeitrag, der auf Antrag ganz oder teilweise von der Stadt übernommen werden kann.
Wer hat Anspruch auf Übernahme bzw. Bezuschussung der Kosten?
Eltern bzw. allein erziehende Elternteile von Kindern unter 14 Jahren haben einen Anspruch auf eine finanzielle Förderung für die Inanspruchnahme von Tagespflege, wenn sie erwerbstätig oder Arbeit suchend sind, sich in einer Berufs-, Schul- oder Hochschulausbildung befinden oder an einer Umschulung oder Eingliederungsmaßnahme teilnehmen.
Die Kostenübernahme muss beantragt werden. Achtung: Leistungsbeginn frühestens ab Eingang des Antrags!
Welche Kosten werden übernommen?
Die Höhe des monatlichen Tagespflegegeldes bemisst sich nach den erforderlichen Betreuungsstunden und einer Geldleistung, die je Kind und Stunde festgelegt wurde.
Die Auszahlung erfolgt direkt an die Tagespflegeperson.
Wird eine Kostenbeteiligung gefordert?
Im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich die Eltern bzw. Elternteile an dem vom Jugendamt gezahlten Tagespflegegeld zu beteiligen.
Daher sind bei Antragstellung entsprechende Auskünfte über die Einkommensverhältnisse zu erteilen.
Auch Eltern mit sehr geringem Einkommen können sich eine Tagesmutter leisten
Meist findet sich in den Satzungen des Jugendamts oder des Landkreises eine Bestimmung, wonach in Härtefällen die Kosten teilweise sogar ganz erlassen werden. Der Mutter oder den Eltern bleiben oft nur geringe Kosten.
Stellen Sie beim Jugendamt einen entsprechenden Antrag.
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