Mobbing: Attest reicht nicht als Beleg
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Ein ärztliches Attest ist kein ausreichender Beleg für Mobbing am Arbeitsplatz. Das entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein und wies damit die Schadenersatzforderung eines Arbeitnehmers wegen Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber zurück (Az. 6 Sa 256/09).
Aus einer ärztlichen Bescheinigung lassen sich nur Krankheitssymptome ablesen, nicht aber ein kausaler Zusammenhang zwischen Symptomen und den Verhältnissen am Arbeitsplatz, begründeten die Richter. Auch die Ausführungen zur Arbeitsplatzsituation seien lediglich eine Wiedergabe der Aussagen des Arbeitnehmers.
Im vorliegenden Fall sei dabei besonders problematisch, dass auf das von Mobbing geprägte Klima im Betrieb abgestellt werde. Der Arbeitnehmers war aber im der Klage zugrunde liegenden Zeitraum von Dezember 2007 bis Mai 2008 nur an vier Arbeitstagen arbeitsfähig. Zudem hat es nach Aussagen des Arbeitnehmers ausgerechnet an diesen Tagen keine Mobbing-Handlungen gegeben.