Im Steuerstrafverfahren nicht zu schnell kleinbeigeben
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Wegen Steuerhinterziehung wurde Nadja Auermann zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese wurde um 40.500 € gesenkt, nachdem das frühere Top-Model Berufung eingelegt hatte.
Im ersten Prozess im Dezember 2011 war Nadja Auermann wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 90.000 € verurteilt worden. Doch dagegen legte sie Berufung ein.
Im Berufungsverfahren wurde Nadja Auermann zwar auch wegen Steuerhinterziehung verurteilt, doch das Berliner Landgericht verhängte am 27.3.2015 nur noch 49.500 € als Geldstrafe.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Nadja Auermann zwischen 1999 und 2002 nicht nur in Monaco, sondern auch in Berlin einen Wohnsitz hatte und für diesen Zeitraum hierzulande hätte Steuern zahlen müssen. Stein des Anstoßes war eine Villa im Stadtteil Köpenick.
Nadja Auermann hatte stets erklärt, sie habe das Haus lediglich als Geldanlage erworben.
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