Autokauf-Werbung auf öffentlichen Parkplätzen verboten
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Der Zettel hat meist Visitenkartenformat, klemmt unter den Scheibenwischern oder am Autofenster und die Botschaft lautet: "Wollen Sie Ihr Auto verkaufen? Rufen Sie an" oder ähnlich. Die Justiz setzt jetzt dieser "wilden Werbung" von Aufkäufern gebrauchter Autos Grenzen.
Visitenkarten an Autos zu klemmen, die auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt sind, ist eine "genehmigungspflichtige Sondernutzung", hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) entschieden.
Händler müssen sich eine Erlaubnis bei der jeweiligen Straßenbaubehörde holen und dafür zahlen, sagte ein Sprecher des Gerichts. Die Regelung für Autohändler gelte ähnlich wie für Einzelhändler, die mit einem Schild auf dem Gehweg werben, oder für Gastronomen, die Tische und Stühle vor ihr Lokal stellen.
Die OLG-Richter bestätigten eine Entscheidung des Amtsgerichts Moers und wiesen die Beschwerde eines Autohändlers als unbegründet zurück. Der hatte auf dem Parkplatz hinter dem Moerser Rathaus Karten verteilt und dafür von der Stadt ein Bußgeld von 200 Euro auferlegt bekommen.
Die Begründung der OLG-Richter: Das Verteilen der Kärtchen diene ausschließlich gewerblichen Zwecken und gehe damit darüber hinaus, was Juristen unter dem sogenannten Gemeingebrauch von Straßen verstehen (Az. IV-4RBs-25/10 und IV-4Ws 57/10 Owi).