Zwangskontoauszüge sind unzulässig
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In einer rechtskräftigen Entscheidung vom 8.4.2011 hat das Landgericht Frankfurt der Deutschen Bank untersagt, für das unaufgeforderte Zusenden eines Kontoauszuges ein Entgelt zu verlangen (Az. 2-25 O 260/10).Die Deutsche Bank vereinbarte in ihren Bedingungen, dass sie dem Kunden Kontoauszüge zusendet, wenn er nicht innerhalb von dreißig Tagen die Auszüge am Kontoauszugsdrucker abholen sollte. Hierfür verlangte sie dann einen Betrag von 1,94 Euro nebst Porto.
Die Bank vertrat die Auffassung, dass sie mit Übersendung der Kontoauszüge ihrer gesetzlichen Informationspflicht nachkäme und der Kunde sich vor Zusendung mit der Akzeptanz der Klausel einverstanden erkläre.
Das Landgericht folgt dieser Argumentation nicht, da es in der Klausel nicht erkennen konnte, dass der Kunde die Zusendung verlange. Dieses Verlangen sei aber Voraussetzung für ein zu berechnendes Entgelt.
Auch sei die Klausel unwirksam, da sie eine Erklärung fingiere. Der Gesetzgeber verlange ein gesondertes und nachdrückliches Begehren des Kunden.