Was sich ab 1.7.2015 in finanziellen Dingen ändert
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Zum Beginn des Monats Juli gibt es in bestimmten Fällen mehr Elterngeld, mehr Rente, gebremste Mietsteigerungen und höhere Pfändungsgrenzen.
Elterngeld Plus für Eltern mit ab 1.7.2015 geborenen Kindern
Elternteile, deren Kind ab 1.7.2015 geboren wird, können sich wahlweise für das bisherige Elterngeld (nunmehr Basiselterngeld genannt) oder das neue Elterngeld Plus entscheiden. Vorteile des Elterngeld Plus: Es ist flexibler für Mütter oder Väter, die nach der Geburt ihres Kindes wieder in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten wollen. Sie erhalten das Elterngeld Plus, das höchstens 50 Prozent des Basiselterngeldes ausmacht, dann über 24 Monate. Es läuft über 28 Monate, wenn ein Elternteil (z.B. der Vater) zusätzlich teilzeitbeschäftigt ist (sog. Vätermonate). Sogar über 32 Monate wird das Elterngeld Plus gezahlt, sofern außerdem für vier aufeinanderfolgende Monate beide Elternteile in Teilzeit von 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten (sog. Partnerschaftsmonate). Möglicher Nachteil: Die Regelungen sind teilweise recht kompliziert. Das zeigt schon das über zwölf Seiten gehende Antragsformular für Basiselterngeld oder Elterngeld Plus, das beispielsweise Eltern in Baden-Württemberg bei der zuständigen Elterngeldstelle der L-Bank in Karlsruhe einreichen müssen.
Betroffene Eltern sollten sich im Zweifelsfall kostenlos von der für sie zuständigen Elterngeldstelle beraten lassen. Geldwerte Tipps lesen Sie in unserem Dossier Elterngeld und Elternzeit: Finanzielle Hilfe für die ersten Lebensjahre
Mehr gesetzliche Rente für Rentnerinnen und Rentner
Rentnerinnen und Rentner haben in den letzten Tagen bereits den Rentenanpassungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Danach erhöht sich die gesetzliche Rente im Westen um 2,1 Prozent und im Osten um 2,5 Prozent. Beispiel: Wer im Westen bisher eine Rente von 1.300 € brutto erhielt (dies entspricht in etwa der Standardrente nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst), bekommt nun 27,30 € mehr, also 1.327,30 €. Allerdings geht bei gesetzlich krankenversicherten Rentnerinnen und Rentner von der erhöhten Rente noch der Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von bis zu 10,8 Prozent der Bruttorente ab. Der Rentenzahlbetrag vor Steuern fällt dadurch auf rund 1.184 €. Eventuell gehen auch noch Steuern ab, sofern andere Alterseinkünfte hinzu kommen. Ab 1.7.2015 wird bei Waisenrenten für volljährige Kinder eigenes Einkommen nicht mehr angerechnet.
Mietpreisbremse für Mieter und Vermieter in Hamburg und NRW
In Hamburg und in 22 Städten von Nordrhein-Westfalen wird ab 1.7.2015 die Mietpreisbremse eingeführt. Dies bedeutet, dass die Neuvertragsmiete bei Wiedervermietungen ab 1.7.2015 höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird meist über den Mietspiegel ermittelt. Vermieter haben aber die Möglichkeit, als Begründungsmittel für die ortsübliche Vergleichsmiete auch mindestens drei Vergleichswohnungen heranzuziehen.
Höhere Pfändungsfreigrenzen für private Schuldner
Die Pfändungsfreigrenzen erhöhen sich ab 1.7.2015 um 2,7 Prozent auf nunmehr 1.074 € monatlich für Alleinstehende. Pro zusätzliche Person kommen 225 € hinzu. Gläubiger dürfen Arbeitseinkommen oder andere Einkünfte daher nur pfänden, wenn nach Pfändung beim Schuldner noch ein Existenzminimum von 1.074 € plus 225 € pro zusätzlicher Person verbleibt. Die Pfändungsfreigrenze liegt höher als das Arbeitslosengeld II (sog. Hartz IV) für Langzeitarbeitslose und die Grundsicherung im Alter bzw. für dauernd erwerbsgeminderte Personen. Sie wird auch über der von der Bundesregierung geplanten solidarischen Lebensleistungsrente von 850 € pro Monat liegen. Dadurch soll erreicht werden, dass der private Schuldner nach Pfändung nicht auf das Niveau von Hartz IV, Grundsicherung oder Lebensleistungsrente abfällt.
Was noch am 1.7.2015 gilt
Die am 1.7.2014 in Kraft getretene Rentenreform ist nun ein Jahr alt. Über neun Millionen Rentnerinnen mit vor 1992 geborenen Kindern haben eine Mütterrente erhalten und rund 300.000 Neurentner haben bisher die ab 1.7.2014 mögliche abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren beantragt und zu größten Teil auch schon erhalten.
Ab 1.7.2014 ist Griechenland zahlungsunfähig, weil es rund 1,5 Mrd. Euro nicht an den Internationalen Währungsfonds (IWF) zurückgezahlt hat. Das zweite Hilfsprogramm läuft damit aus. Ob es ein weiteres Hilfsprogramm geben wird und ob dieses dritte Hilfsprogramm die Zahlungsunfähigkeit Griechenlands dauerhaft beheben kann, steht derzeit nicht fest.