Wer für Sturmschäden an Haus und Auto zahlen muss

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Wer einen Sturmschaden geltend machen will, muss die Gefahr Sturm ausdrücklich mitversichert haben und das Vorkommen einer in der Police festgelegten Windstärke nachweisen. In der Regel leisten die Versicherer ab Windstärke 8 nach der Beaufort-Skala. In diesem Fall fegt der Wind mit 62 bis 74 km/h um die Häuser.

Bei Sturmtief Ulli brauchen sich geschädigte Hausbesitzer deswegen keine Sorgen machen. Der Deutsche Wetterdienst veröffentlichte Werte von 85 bis 100 km/h. Andrea war anscheinend noch stürmischer. Hier warnte der Deutsche Wetterdienst schon im Voraus mit Windgeschwindigkeiten von über 120 km/h, mit Spitzenwerten von bis zu 140 km/h. Das entspricht Windstärke 12 und mehr auf der Beaufort-Skala.

Die Gebäudeversicherung zahlt etwa dann, wenn das Dach abgedeckt, der Schornstein beschädigt oder ein Baum auf das Haus gestürzt ist.

Zerstörte Einrichtungsgegenstände ersetzt die Hausratversicherung. Bedingung dafür ist, dass die Fenster und Türen verschlossen waren.

Bei Sturmschäden an einem geparkten Auto ist die Teilkaskoversicherung hilfreich. Die Teilkasko kommt bei Schäden durch Hagel, Wildunfall und Sturmschäden auf, allerdings gilt auch hier oft eine Mindestwindstärke von meist 8. Wer jedoch die Kontrolle über den Wagen verliert und bei Sturm von der Straße abkommt oder gegen einen bereits liegenden Baum prallt, sollte eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben.

Haben dagegen Dachziegel das Nachbargebäude oder andere Autos beschädigt, kann das ein Fall für die Haftpflichtversicherung sein. Bei vermieteten Gebäuden ist eine Hausbesitzerhaftpflicht erforderlich.

Für den Fall, dass Starkregen den Keller überflutet, brauchen Haushalte eine Elementarschadenversicherung. In Überschwemmungsgebieten ist es allerdings unmöglich, Hochwasserschäden durch eine Versicherung finanziell abdecken zu lassen.

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