Sehnenentzündung kann Berufskrankheit sein

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Das Verwaltungsgericht Aachen hat am 14.4.2011 im Fall einer Finanzbeamtin, die überwiegend mit dem Computer arbeitet, entschieden, dass eine Sehnenscheidenentzündung ("Mausarm") auch als Berufskrankheit anerkannt werden kann.

Interessant ist dieses Urteil  (Az. 1 K 1203/09) vor allem deshalb, weil es rechtskräftig geworden ist. Damit liegt nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 22.8.2006 (Az. 3 A 38/05) ein weiteres rechtskräftiges erstinstanzliches Urteil hierzu vor.

Im Aachener Verfahren hatte sich eine Finanzbeamtin vor Gericht darauf berufen, dass die intensive Arbeit am Computer mit Maus und Tastatur Ursache ihrer mittlerweile chronischen Sehnenscheidenentzündung sei. Das wurde durch das vom Gericht eingeholte Sachverständigengutachten des Direktors eines Instituts für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin bestätigt.

Danach wurden die gesundheitlichen Probleme der Betroffenen in die Gruppe der durch "mechanische Einwirkungen" verursachten Krankheiten eingeordnet – und zwar als Berufskrankheit Nr. 2101: "Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können".

Die Klägerin hat nun aufgrund der Anerkennung ihrer Krankheit als Berufskrankheit Anspruch auf Unfallfürsorgeleistungen. Dazu gehören je nach Einzelfall ein höheres Ruhegehalt, besondere Kosten der Heilbehandlung oder die Erstattung von Sachschäden. Gegen das Urteil konnte ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden – was allerdings nicht geschehen ist.

Tipp
Dass nun mehrere erstinstanzliche Urteile zur Frage des "Mausarms" vorliegen, die für die Erkrankten positiv ausgegangen sind, sollte Betroffene ermutigen, eine Anerkennung von chronischen Sehnenscheidenentzündungen bzw. eines "Mausarms" mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen. Betroffene, die Mitglied einer Arbeitnehmerorganisation sind, sollten sich in jedem Fall beraten lassen. Auch die gesetzlichen Unfallversicherer geben dazu Auskunft.
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