Fremde Länder, fremdes Risiko
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(verpd) In erster Linie denken viele bei der Absicherung berufsbedingter Auslandseinsätze an die Krankenversicherung und die übrigen Sozialversicherungen. Nur wenige Arbeitnehmer, die im Ausland eingesetzt werden, achten darauf, ob die in Deutschland abgeschlossenen privaten Versicherungsverträge auch in dem Land Versicherungsschutz bieten, indem sie arbeiten.
Bei verschiedenen Versicherungsarten können nach Einschätzung von Versicherungsexperten Schäden im Ausland Probleme bereiten, wenn der Versicherte dort vorübergehend beruflich tätig ist.
Grund ist die Klausel in manchen Verträgen, dass Lebensmittelpunkt und Berufstätigkeit nicht im Ausland liegen dürfen. Zudem leisten nicht alle Anbieter explizit auch bei längerer beruflicher Aufenthaltsdauer im Ausland. Oft wird zwischen Aufenthalten in der EU und dem übrigen Ausland unterschieden.
Das Recht ist nicht in jedem Land gleich
Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich aus dem im Ausland teilweise andersartigen Risiko. So können in Deutschland völlig legale Sachverhalte in einem anderen Kulturkreis rechtswidrig sein. Hier empfiehlt sich eine spezielle Auslands-Strafrechtsschutz-Versicherung.
Bei Schäden, für die eine private Haftpflichtpolice aufkommt, können sich aufgrund des fremden Rechtssystems Deckungslücken auftun. So ist beispielsweise der Schadenersatzanspruch in den angloamerikanischen Staaten oft höher als in Deutschland. Bei Unfall-, Lebens- und Berufsunfähigkeits-Versicherungen wird vertraglich oftmals das aktive wie auch das passive Kriegsrisiko ausgeschlossen. Allerdings gilt eine private Unfallversicherung in der Regel weltweit und leistet auch bei längerem Auslandsaufenthalt.
Die Autoversicherung (Haftpflicht und Kasko) bietet üblicherweise nur Versicherungsschutz innerhalb der geografischen Grenzen Europas beziehungsweise der Länder, die auf der Internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) aufgeführt sind. Gleiches gilt für die meisten Rechtsschutz-Versicherungen. Weltweit versichert sind im Rechtsschutz meist nur Reisen von bis zu sechs Wochen, die nicht beruflich bedingt sind.
Informationen zur privaten und gesetzlichen Absicherung
Grundsätzlich gilt, dass der Auslandsaufenthalt normalerweise der Versicherung nicht angezeigt werden muss. Zuweilen wird bei der Antragstellung im Zuge der Risikobeurteilung aber abgefragt, ob die Absicht besteht, ins Ausland zu gehen.
Um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten, muss der Reisende auf jeden Fall darauf achten, dass seine Prämien auch beim Versicherer ankommen. Das kann aus dem Ausland heraus manchmal nicht nur teuer werden, sondern auch schwierig sein. Grundsätzlich sollte man einige Wochen vor der Abreise ins Ausland den eigenen Versicherungsbedarf klären, insbesondere ob und inwieweit der Versicherungsschutz der bestehenden Policen weiterhin gilt und welche Zusatzabsicherungen möglicherweise sinnvoll sind.
Ein erster Einstieg in das Thema Auslandsentsendung und Kranken- wie auch Sozialversicherung findet sich auf den Internetseiten der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung. Zahlreiche Industrie- und Handelskammern (IHK) wie beispielsweise die IHK Berlin bieten zudem umfangreiche Informationen zum Thema Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, die vorübergehend im Ausland tätig sind.