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Sturz wegen defekter Beleuchtung im Hauseingang
- (verpd) Wer in einem Treppenhaus zu Schaden kommt, weil die Beleuchtung ausgefallen ist, hat in der Regel keinen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das gilt zumindest dann, wenn er sich in zumutbarer Weise auf den Ausfall der Beleuchtung hätte einstellen können, so das Landgericht Coburg in einem vor Kurzem veröffentlichten Urteil (Az. 11 O 235/11). Eine Frau war nach dem Besuch einer in einer ersten Etage gelegenen Arztpraxis auf der letzten Stufe des Treppenhauses gestr…