Anlage FW (Förderung Wohnungseigentum)
Wenn eine Steuervergünstigung für eigengenutzte und unentgeltlich überlassene Wohnungen im Inland beantragt wird, muss die Anlage FW ausgefüllt werden. Betrifft nur noch Altfälle.
Wenn eine Steuervergünstigung für eigengenutzte und unentgeltlich überlassene Wohnungen im Inland beantragt wird, muss die Anlage FW ausgefüllt werden. Betrifft nur noch Altfälle.
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