Renten wegen Erwerbsminderung


Renten wegen Erwerbsminderung
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  • Stand: Dezember 2009
  • Dateigröße: 224 KB
  • Umfang: 16 Seiten / A5-Format

Die Renten wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit wurden abgeschafft und durch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und die Rente wegen voller Erwerbsminderung ersetzt.

Alle Erwerbsminderungsrenten werden längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt, derzeit also bis zum 65. Lebensjahr. Wer vor diesem Zeitpunkt anstelle einer Erwerbsminderungsrente eine Altersrente beziehen möchte, muss einen Antrag stellen. Der Beitrag zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen und was zu beachten ist.

I.    Persönliche Voraussetzungen
1. Teilweise Erwerbsminderung
2. Volle Erwerbsminderung
3. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
4. Berufsunfähigkeit
5. Auf Dauer oder auf Zeit?

II.    Rentenrechtliche Voraussetzungen
1. Erfüllung der allgemeinen Wartezeit
2. 36 in 60
3. Mit freiwilligen Beiträgen Ansprüche sichern?

III.    Das Antragsverfahren
1. Vorher alle anderen Töpfe ausschöpfen
2. Krankengeld und Arbeitslosengeld
3. Welche Formulare brauche ich?
4. Checkliste
5. Reha vor Rente

IV.    Ihre Rechte
1. Widerspruchsverfahren
2. Die Höhe der Rente wegen Erwerbsminderung
3. Und wenn die Rente nicht ausreicht?
4. Hinzuverdienstgrenzen
5. Dauer der EM-Rente