Zuordnung, Anschaffung und Abschreibung des Betriebs-PKW

Beim Geschäftswagen eines Selbstständigen muss zunächst geklärt werden, ob er zum Betriebsvermögen gehört. Beträgt die betriebliche Nutzung des Pkw über 50 %, handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen. Falls kein Fahrtenbuch geführt wird, muss in diesem Fall die private Kfz-Nutzung über die 1 %-Methode versteuert werden. Bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10 % und 50 % haben Sie ein Wahlrecht: Sie können das Fahrzeug als gewillkürtes Betriebsvermögen behandeln oder Sie können es im Privatvermögen belassen.

Im Beitrag erfahren Sie,

  • wie Sie den Umfang der betrieblichen Nutzung nachweisen;

  • unter welchen Voraussetzungen Sie den ermittelten Prozentsatz auch in späteren Jahren beibehalten dürfen;

  • welche steuerlichen Konsequenzen es hat, wenn Ihr Pkw Betriebsvermögen ist;

  • wann Sie schon drei Jahre vor dem Kauf einen gewinnmindernden Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten ansetzen können;

  • wie Sie rechnen, wenn Sie den Geschäftswagen aus dem Privatvermögen in den Betrieb einlegen;

  • welche Abschreibungsmöglichkeiten Sie haben.

Diesen Beitrag haben schon 72 Personen gekauft  |  Datum: 18.05.2012 
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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

  • 1.1 Vermögensart hängt von betrieblicher Nutzung ab
  • 1.2 So treffen Sie Ihre Entscheidung
  • 1.3 Gewillkürtes Betriebsvermögen erfordert Zuordnung
  • 2.1 Was sind betriebliche Fahrten?
  • 2.2 Keine Aufzeichnungspflicht bei bestimmten Berufen
  • 2.3 Repräsentative Aufzeichnungen über drei Monate
  • 2.4 Beibehalten des ermittelten Prozentsatzes
  • 3.1 Privatnutzung bei notwendigem Betriebsvermögen
  • 3.2 Privatnutzung bei gewillkürtem Betriebsvermögen
  • 3.3 Wechsel der Vermögensart durch geänderte Nutzung
  • 4.1 Vorheriger Investitionsabzugsbetrag
  • 4.2 Anschaffungskosten des Pkw
  • 4.3 Wie wird die Umsatzsteuer behandelt?
  • 4.4 Einlage aus dem Privatvermögen
  • 4.5 Sie geben einen Pkw in Zahlung
  • 4.6 Kreditfinanzierung
  • 5.1 Nutzungsdauer bei Betriebsfahrzeugen
  • 5.2 Ihre Abschreibungsmöglichkeiten
  • 5.3 Prüfung der Angemessenheit
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