Die Altersversorgung der Beamten
Früher war es einmal so, dass Arbeitnehmer einen gewissen Neid verspürten, wenn ein Beamter das Rentenalter erreicht hatte. Deren Altersversorgung war nämlich einfach besser als die derjenigen in der freien Wirtschaft. Aber den Veränderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung folgten auch Veränderungen in der Beamtenversorgung.
Als Beamter haben Sie es lange nicht mehr so gut wie damals. Hinzu kommt, dass immer mehr Beamte nicht unbedingt lebenslänglich Beamte sind. Sie können auch Zeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes verbracht haben und damit Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Wir haben Ihnen in diesem Beitrag alles Wesentliche zusammengestellt: wie funktioniert das System, welche Dienstbezüge und Dienstzeiten sind ruhegehaltsfähig, was bedeutet Mindestversorgung und was passiert, wenn das Ruhegeld eines Beamten auf anderen Einkünfte trifft?
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 1.1 Grundlagen
- 1.2 Ermittlung der Pension
- 1.3 Versorgungsleistungen
- 1.4 Hinterbliebenenversorgung
- 4.1 Wie bestimmt sich der Ruhegehaltssatz?
- 4.2 Die Übergangsregelungen des § 85 BeamtVG
- 5.1 Amtsbezogene Mindestversorgung
- 5.2 Amtsunabhängige Mindestversorgung
- 5.3 Lange Freistellungszeiten
- 6.1 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Erwerbseinkommen (§ 53 BeamtVG)
- 6.2 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge (§ 54 BeamtVG)
- 6.3 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Renten (§ 55 BeamtVG)
- 7.1 Kindererziehungszeiten
- 7.2 Wie hoch ist der Kindererziehungszuschlag?
- 7.3 Wie ermittelt man den höchstmöglichen Rentenwert?
- 7.4 Wie hoch ist der Kindererziehungsergänzungszuschlag?