Erwerbsminderungsrente: Zurechnungszeiten sollen verlängert werden

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Das Rentenpaket des Bundesarbeitsministeriums enthält auch eine Verbesserung für Erwerbsminderungsrenten, die den Betroffenen eine geringfügige Rentenerhöhung bringt. Erwerbsminderung (EM) tritt meist deutlich vor dem Rentenalter ein. Zu diesem Zeitpunkt – beispielsweise mit 50 Jahren – haben die Betroffenen meist erst geringe Rentenansprüche aufgebaut. Deshalb wird durch sog. Zurechnungszeiten ihr Rentenkonto aufgefüllt. Die Zurechnungszeiten sollen ab 2013 schrittweise verlängert werden. Außerdem soll künftig eine günstigere Berechnungsmethode für die Erwerbsminderungsrente gelten.

Bisher wird ein EM-Rentner so gestellt, als hätte er bis zum 60. Jahr weitergearbeitet. Nun soll diese Zurechnungszeit (ab dem Beginn der EM-Rente bis zum Ende der unterstellten Weiterarbeit) schrittweise um zwei auf 62 Jahre angehoben werden. Diese Anhebung soll parallel zur Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters erfolgen. Damit würde sich 2013 die Zurechnungszeit erst um zwei Monate erhöhen, 2014 um drei Monate usw. – erst 2029 wäre sie dann zwei Jahre länger. Ein Monat mehr Zurechnungszeit bringt für die Betroffenen in der Regel ein Rentenplus von zwei bis drei Euro. Zwei Jahre mehr bringen im Schnitt etwa 45,00 € mehr Rente.

Etwas mehr kann den Betroffenen im Einzelfall eine neue Berechnungsmethode der EM-Rente bringen. Bislang wird die Zurechnungszeit auf Basis des Durchschnittsverdienstes während des gesamten Erwerbslebens vor Eintritt der Erwerbsminderung bewertet. Zum Teil haben die Betroffenen jedoch schon in den letzten Jahren, z.B. wegen gesundheitlicher Einschränkungen, weniger verdient. In diesen Fällen sollen die letzten vier Jahre aus der Bewertung herausfallen.

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