Pflegebedarf und Pflegeleistungen
Pflegebedürftigkeit ist ein Thema, mit dem sich niemand gerne beschäftigt. Unabhängig davon, ob es um einen selbst geht oder um Familienangehörige.
Als 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt wurde, sollte sie die Kosten durch Pflege im Alter abfedern. Als Pflichtversicherung ist sie an die Krankenversicherung gekoppelt. Die Pflegeversicherung hilft Pflegenden und Pflegebedürftigen vor allem finanziell und mit Sachleistungen.
Das Ziel ist, die Menschen so lange wie möglich ambulant, in ihren eigenen vier Wänden, pflegen zu können. Und dafür tut die Pflegeversicherung noch mehr, sie bietet auch Pflegeunterstützung.
Wie bei der Rentenversicherung unterliegt die Auszahlungsberechtigung bestimmten Anspruchsvoraussetzungen. Kennen Sie diese?
Wir geben Ihnen Auskunft über die Anspruchsvoraussetzungen, über die ambulanten und stationären Leistungen und nennen weitere Dienste, mit denen das Pflegeumfeld verbessert werden kann, und was die Pflegeversicherung seit 2008 zusätzlich für Demenzkranke tut.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 1.1 Leistungen für Pflegebedürftige
- 1.2 Leistungen für Pflegende
- 3.1 Pflegebedürftigkeit
- 3.2 Vorversicherungszeit
- 3.3 Ambulant vor stationär
- 6.1 Leistungen für häusliche Pflege: Pflegegeld (§ 37)
- 6.2 Häusliche (ambulante) Pflegesachleistungen (§ 36)
- 6.3 Verhinderungspflege (§ 39)
- 6.4 Tages- und Nachtpflege (§ 41)
- 6.5 Kurzzeitpflege (§ 42)
- 11.1 Wenn die Pflegeversicherung nicht zahlt
- 11.2 Wenn der Pflegeantrag noch nicht bewilligt ist
- 11.3 Ehrenamtliche Helfer müssen aufpassen