Der richtige Weg: Betreuungsverfügung der Vorsorgevollmacht?
1992 trat in Deutschland das Betreuungsrecht an die Stelle von Entmündigung und Vormund- und Pflegschaft. Im Gegensatz zu früher ist das Ziel nun, dem Betreuten so wenig Verantwortung wie möglich abzunehmen.
Nun ist die Betreuung in Aufgabenkreisen, unterteilt. So können Sie einen Betreuer zum Beispiel nur für die Finanzen einer Person einsetzen und über den Rest seines Lebens kann der Betreute weiterhin selbst bestimmen. Auch das Vormundschaftsgericht spielt bei der Betreuung eine entscheidende Rolle und kann nicht so einfach ausgebootet werden.
Als Betreuer haben Sie neben den Pflichten, zu denen die Betreuungsverfügung Sie anhält, auch Rechte, über die wir Sie in diesem Beitrag informieren.
Die Vorsorgevollmacht ist das andere Instrument, mittels dessen Sie Verantwortungen für bestimmte Lebensbereiche abgeben können. Sie sollten Sie allerdings nur unter bestimmten Umständen einsetzen.
Wir erklären Ihnen die beiden Instrumente in diesem Beitrag und gehen insbesondere auf die Betreuung, die daraus entstehenden Rechte und Pflichten für beide Parteien und deren Haftung ein.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 1.1 Wie kommt eine Betreuung zustande?
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1.2
Abgrenzung: Betreuung und Geschäftsunfähigkeit
- 1.2.1 Warum so kompliziert?
- 1.2.2 Darf ich als Betreuter wählen oder gewählt werden?
- 1.3 Einmal in Betreuung, immer in Betreuung?
- 1.4 Welche Rechte hat der Betreute?
- 1.5 Der Einwilligungsvorbehalt
- 1.6 Mitwirkung des Vormundschaftsgerichts
- 1.7 Das Ende der Betreuung (§ 1908d BGB)
- 2.1 Wer kann Betreuer werden?
- 2.2 Bin ich verpflichtet, eine Betreuung zu übernehmen?
- 2.3 Muss der Betreuer auch den Haushalt führen?
- 2.4 Was darf der Betreuer?
- 2.5 Die Grenzen der Betreuung
- 2.6 Vergütung des Betreuers
- 4.1 Wann ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?
- 4.2 Vollmacht unter Vorbehalt?
- 4.3 Braucht eine Vollmacht eine besondere Form?
- 4.4 Wohin mit der Vollmacht?
- 4.5 So vermeiden Sie Missbrauch
- 4.6 Rechte und Pflichten eines Bevollmächtigten
- 4.7 Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht?