Krankenversicherung im Ruhestand
Im Zuge der staatlichen Rettungsaktionen für das soziale Sicherungssystem in Deutschland müssen auch die Rentner einen Beitrag leisten. Kostengünstige Krankenversicherung ist nur noch eine schöne Erinnerung. Ebenso die Zeiten, als Sie nur 30 % Ihres Renteneinkommens der Steuer unterziehen mussten.
Seit 2005 sind wir bei 50 % und jeder neue Rentnerjahrgang muss 2 % mehr von seiner Rente versteuern. Sich mit der Krankenversicherung im Alter auseinanderzusetzen, ist für Ruheständler ein wichtiger Punkt, um sich nicht höheren Belastungen als notwendig auszusetzen.
Und die Belastungen kommen schnell zusammen, wenn Sie nicht als pflichtversicherter Rentner in der Kranken- und Pflegeversicherung versichern lassen können.
Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag genau, auf welche Einnahmen Sie Ihre Beiträge zahlen müssen, wie die Zuzahlungen für Sie aussehen und geben Ihnen Tipps, wie sich die Kosten der Krankenversicherung eventuell etwas senken lassen.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
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1.1
Pflichtversichert oder freiwillig versichert im Ruhestand?
- 1.1.1 Vorsicht bei vorzeitigem Ruhestand!
- 1.1.2 Warum ist die Unterscheidung wichtig?
- 1.1.3 Was heißt das genau?
- 1.1.4 Warum diese komplizierte Unterscheidung?
- 1.1.5 Wer stellt die Mitgliedschaft fest?
- 1.1.6 Gibt es Ausnahmen?
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1.2
Auf welche Einnahmen sind Beiträge zu entrichten?
- 1.2.1 Achten Sie auf die Beitragsbemessungsgrenze
- 2.1 Das wird nicht mehr bezahlt
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2.2
Zuzahlungen
- 2.2.1 Festbetragsmedikamente: Zuzahlung vermeiden
- 2.2.2 Hier die Zuzahlungsregeln im Überblick:
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2.3
Zahnersatz
- 2.3.1 Warum ist das so?
- 2.3.2 Das System der befundorientierten Neuregelungen
- 2.3.3 Befundklassen
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3.1
Persönliche Belastungsgrenze
- 3.1.1 Welche Zuzahlungen werden berücksichtigt?
- 3.1.2 Welches Einkommen wird berücksichtigt?
- 3.1.3 Zu den Einnahmen zählen:
- 3.1.4 Unbedingt Nachweise sammeln
- 3.1.5 Wenn die Zuzahlungsgrenze im laufenden Jahr erreicht ist
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3.2
Kassenwechsel und Zusatzversicherungen
- 3.2.1 Kündigungs- und Bindefristen
- 3.2.2 Zusatzversicherungen