Heimunterbringung der Eltern: Wann kann das Sozialamt Sie zur Kasse bitten?
In den letzten 50–60 Jahren hat sich unsere Gesellschaft stark verändert. Die Mobilität ist gewachsen, die klassischen Familienstrukturen gibt es nur noch selten, viele Söhne und Töchter leben nicht mehr in der Nähe ihrer Eltern.
Die Pflegebedürftigkeit ihrer Eltern stellt diese Menschen und ihre Eltern vor viele Probleme. Wer kann und will seinen Beruf aufgeben und die Eltern versorgen? Eine der Parteien entscheidet dann, dass die Eltern in einem Heim am besten versorgt sein würden.
Wenn die Eltern sich die Summen nicht leisten können, die ein Leben im Pflegeheim kostet, wird das Sozialamt aktiv. Es übernimmt vorerst die Kosten, wird aber versuchen, diese von Ihnen und unter Umständen sogar von Ihrem Ehepartner erstattet zu bekommen.
Wie weit das Sozialamt dabei gehen darf und womit Sie rechnen müssen, haben wir Ihnen in diesem Beitrag erklärt.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 2.1 Auf den Bedarf Ihrer Eltern kommt es an
- 2.2 Eltern müssen ihre Finanzreserven ausschöpfen
- 3.1 Kostenübernahme erfolgt nur vorübergehend
- 3.2 Sie müssen Auskunft erteilen
- 3.3 Das Sozialamt ermittelt Ihre Leistungsfähigkeit
- 3.4 Berechnungsbeispiele je nach Familienkonstellation
- 3.5 Wenn Sie über Vermögen verfügen
- 4.1 Ist der unterhaltsbedürftige Elternteil verheiratet?
- 4.2 Sind Geschwister vorhanden?