Das Arbeitslosengeld I: Worauf Sie Anspruch haben

Das Arbeitslosengeld I ist oft der erste Rettungsanker für arbeitslos gewordene Menschen. Für viele ist es der einzige Weg, nach Verlust des Arbeitsplatzes finanziell zumindest ansatzweise über die Runden zu kommen.

In einer Situation, in der man alle Hände voll zu tun hat, eine neue Position zu finden, ist es gut zu wissen, dass wenigstens ein gewisser Betrag weiterhin laufend aufs Konto fließt. Und es hilft, über die Feinheiten des Arbeitslosengeldes I Bescheid zu wissen.

Die Leistung wird nach bestimmten Spielregeln vergeben und der Leistungsbezug geht mit Rechten und Pflichten einher. Die sollten Sie kennen, damit Sie nicht versehentlich eine Minderung der Hilfe in Kauf nehmen müssen.

Wir haben Ihnen die Anspruchsvoraussetzungen für verschiedene Bezugsgruppen aufgelistet. Es gibt durchaus Unterschiede, die sich z.B. auf Ihr Alter beziehen oder Ihren Hauptjob verloren haben, aber weiterhin einen Nebenjob ausüben. Wir klären Sie auf. Rundum.

Diesen Beitrag haben schon 6 Personen gekauft  |  Datum: 18.05.2012 
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Inhaltsverzeichnis des Beitrags

Dieses Kapitel enthält keine weiteren Unterpunkte
  • 2.1 Die Regel: 12 Monate Versicherungszeit bringen Anspruch
  • 2.2 Die Ausnahme: Anspruch auf ALG I bereits nach sechs Versicherungsmonaten
  • 2.3 Für Arbeitslose unter 50: Maximal gibt es ein Jahr lang ALG I
  • 2.4 Für 50-Jährige und ältere gibt es länger Arbeitslosengeld I
  • 2.5 Eltern- und Pflegezeit können Anspruch auf ALG I bringen
  • 2.6 Häufig Anspruch auf ALG I nach Auslaufen der Erwerbsminderungsrente
  • 3.1 So wird Arbeitslosengeld normalerweise berechnet
  • 3.2 Die neuen Gestaltungsmöglichkeiten durch Steuerklasse IV-Faktor
  • 3.3 Die wichtigsten Sonderregeln zur Berechnung des ALG I
  • 3.4 Nachträgliche Korrektur der Arbeitslosengeld-Höhe aufgrund von Arbeitgeber-Nachzahlungen
  • 4.1 ALG I gibt es bis zum Regelrentenalter
  • 4.2 Auch den Gründungszuschuss gibt es bis zum Regelrentenalter
  • 4.3 Lohnkostenzuschuss für ältere Arbeitnehmer
Dieses Kapitel enthält keine weiteren Unterpunkte
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  • 7.1 Zumutbare Arbeitsangebote müssen angenommen werden
  • 7.2 Verpflichtung zu eigenen Aktivitäten bei der Arbeitsuche
  • 7.3 Eingliederungsvereinbarungen sind verbindlich
  • 7.4 Wenn die Agentur vorlädt, sollten Sie unbedingt hingehen
  • 7.5 Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert eine Sperrzeit
  • 8.1 Wer ALG I erhält, erwirbt auch Rentenansprüche
  • 8.2 Mit ALG I sind Sie in der Regel gesetzlich kranken- und pflegeversichert
  • 8.3 Auch wer ALG I bezieht, darf in Urlaub fahren
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