Verbraucherinsolvenz: In sechs Jahren schuldenfrei?
Man kennt es aus dem Fernsehen: Hochverschuldete Privatpersonen können mit ihren Gläubigern einen Vergleich schließen. So kann der Schuldner oft mit einem Bruchteil seiner eigentlichen Schulden seinen Kopf aus der Schlinge ziehen und alle Probleme scheinen zum Ende der Fernsehsendung gelöst.
Der aufmerksame Zuschauer hat natürlich realisiert, dass es für solche Vergleiche in erster Linie Geld braucht, das verteilt werden kann. Aber selbst, wenn kein Geld mehr vorhanden ist, gibt es einen Ausweg, die Verbraucherinsolvenz, auch Privatinsolvenz genannt. Sechs Jahre Zähne zusammen beißen und man fängt wieder auf der Nulllinie an.
Klingt eigentlich einfach und für manchen Schuldner sogar verlockend. Aber wie genau läuft die Verbraucherinsolvenz ab? Wer darf sie beantragen, muss der Schuldner all sein Vermögen abgeben? Woran erkennt man einen unseriösen Schuldnerberater?
All denjenigen, denen das Fernsehen nicht helfen kann und die sich selbst in der Realität für den richtigen Weg entscheiden müssen, hilft dieser Beitrag.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 1.1 Die Insolvenzordnung ermöglicht eine Befreiung von der Restschuld
- 1.2 Jetzt mit Gewalt Schulden machen?
- 3.1 Außergerichtliche Verhandlungen mit den Gläubigern
- 3.2 Das Gericht unterbreitet einen Vorschlag
- 3.3 Auf die Zustimmung der Gläubiger kommt es im Insolvenzverfahren nicht mehr an
- 3.4 Nur langjähriges gläubigerfreundliches Verhalten führt zur Restschuldbefreiung
- 3.5 Endlich raus aus dem Schuldturm
- 4.1 Gute Gründe für Schuldner und Gläubiger, sich bereits außergerichtlich zu einigen
- 4.2 Wenn die Gläubiger an der Zahlungsunfähigkeit zweifeln
- 5.1 Muss der Schuldner eine Mindestquote tilgen können?
- 5.2 Wie hoch sind die Verfahrenskosten und wer trägt sie?