Verbraucherinsolvenzverfahren: Ein Ausweg aus der Schuldenfalle
Man kennt es aus dem Fernsehen: Hochverschuldete Privatpersonen können mit ihren Gläubigern einen Vergleich schließen. So kann der Schuldner oft mit einem Bruchteil seiner eigentlichen Schulden seinen Kopf aus der Schlinge ziehen und alle Probleme scheinen zum Ende der Fernsehsendung gelöst.
Der aufmerksame Zuschauer hat natürlich realisiert, dass es für solche Vergleiche in erster Linie Geld braucht, das verteilt werden kann. Aber selbst, wenn kein Geld mehr vorhanden ist, gibt es einen Ausweg, die Verbraucherinsolvenz, auch Privatinsolvenz genannt. Sechs Jahre Zähne zusammen beißen und man fängt wieder auf der Nulllinie an.
Klingt eigentlich einfach und für manchen Schuldner sogar verlockend. Aber wie genau läuft die Verbraucherinsolvenz ab? Wer darf sie beantragen, muss der Schuldner all sein Vermögen abgeben? Woran erkennt man einen unseriösen Schuldnerberater?
All denjenigen, denen das Fernsehen nicht helfen kann und die sich selbst in der Realität für den richtigen Weg entscheiden müssen, hilft dieser Beitrag.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)