Geldforderungen – was Sie über Fälligkeit, Mahnungen, Verzug und Inkasso wissen sollten
Geldforderungen sind oft anstrengend – unabhängig davon, ob man Gläubiger oder Schuldner ist. Der eine wartet darauf, dass das Geld ankommt, der andere sucht möglicherweise gerade einen Weg, die ausstehende Forderung nie oder so spät wie möglich bezahlen zu können.
Dass man aber drei Mahnungen abwarten kann oder muss, bevor das Inkassobüro eingeschaltet wird, ist nur ein Gerücht. Ab wann ein Schuldner in Verzug ist, richtet sich nach anderen Dingen, die in diesem Beitrag beschrieben sind.
Außerdem erfahren Sie, was für Folgen der Verzug hat und was beim Umgang mit Inkassobüros zu beachten ist.
Inhaltsverzeichnis des Beitrags
- 2.1 Wenn Sie der Rechnungsempfänger sind
- 2.2 Wenn Sie Geld zu bekommen haben
- 3.1 Wenn der Gläubiger einen Fälligkeitstermin nennt
- 3.2 Wenn sich der Fälligkeitstermin aus einer vertraglichen Vereinbarung ergibt
- 3.3 Wenn kein Fälligkeitstermin bestimmt wurde
- 3.4 Wenn der Gläubiger Versandhändler, Handwerker oder ein anderer Unternehmer ist
- 3.5 Wenn der Schuldner von vornherein die Zahlung verweigert
- 3.6 Wenn der Schuldner behauptet, die Rechnung nicht bekommen zu haben
- 3.7 Wenn per Überweisung gezahlt werden soll
- 4.1 Es wird Schadensersatz fällig
- 4.2 Kein Schadensersatz, wenn den Schuldner kein Verschulden trifft
- 6.1 Was der Anwalt macht
- 6.2 Was Inkassounternehmen machen